Staatshoheit

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Unter dem Begriff Staatshoheit versteht man die höchste Staatsgewalt und die damit verknüpften Rechte. Sie und ihre Zeichen sind unantastbar und genießen nach internationalen Rechtsgepflogenheiten diplomatischen Schutz.[1]

Siehe auch

Fußnoten

  1. Fritz Genzmer: Urkunden Diplome Adressen, Frankfurt am Main 1937