Drei-Elemente-Lehre

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Die Drei-Elemente-Lehre ist eine Theorie des jüdischen Staats- und Völkerrechtlers Georg Jellinek, wonach ein Staat drei Wesensmerkmale aufweisen muß. Diese sind das Staatsvolk, das Staatsgebiet und die Staatsgewalt. Darüber hinaus definiert Jellinek den Staat als eine mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines seßhaften Volkes.[1]

Definitionen gemäß der Drei-Elementen-Lehre

Staatsgebiet

Ein Staat stellt im Kern eine Gebietskörperschaft dar. Zum Staatsgebiet gehören die Festlandlinien (d. h. die Landlinien bei Ebbe), die sogenannte Drei-Meilen-Zone der Küste zum Meer sowie der Luftraum über diesem Gebiet.

Staatsgewalt

Die Staatsgewalt gilt ebenfalls als wesentliches Kriterium eines Staates. Sie stellt die Fähigkeit dar, die Herrschaft im Staat selbständig, also souverän, zu organisieren und auszuüben. Die Staatsgewalt entspricht somit der tatsächlichen Herrschaftsgewalt über das Staatsgebiet, unterliegt nur eigenem Recht und ist unteilbar. Lediglich die Ausübung der Herrschaftsgewalt kann im Rahmen der Gewaltenteilung aufgeteilt werden.[2]

Staatsvolk

Das Staatsvolk stellt die Summe der Staatsangehörigen eines Staates dar. Diese sind als Gemeinschaft über die gemeinsame Sprache, Kultur, Abstammung und über das gemeinsame Staatswesen miteinander verbunden. Die Zugehörigkeit einer Person zu einem Staatsvolk ist allerdings nicht an geographische Grenzen gebunden; es zählt ausschließlich die genannte Zugehörigkeit zu einem Staatsvolk (d. h. der Gemeinschaft). Unabhängig von dem geographischen Aufenthaltsort einer zum Staatsvolk gehörenden Person bilden alle Staatsangehörigen eines Staates die Nation.

Bedeutung für die BRD

Die BRD wurde durch das Diktat der Westmächte im westlichen Staatsgebiet des souveränen Staates Deutsches Reich gegründet. Bereits aus diesem Grund verfügt sie über kein eigenes Staatsgebiet, da das Deutsche Reich völkerrechtlich nie untergegangen ist. Weiterhin üben die BRD-Repräsentanten keine hoheitliche (souveräne) Staatsgewalt aus. Im Rahmen der BRD-Propaganda wird zwar seit 1990 beharrlich behauptet, die BRD sei souverän; dies kann allerdings neben vielen anderen Faktoren alleine durch die Existenz des Berlinübereinkommens als Propaganda erkannt werden. Da die BRD nur als im Jahr 1990 erweitertes, nunmehr rein westlich gebundenes Besatzerkonstrukt auf einem Teil des Staatsgebietes des Deutschen Reiches existiert, verfügt die BRD auch über kein Staatsvolk.[3] Selbst in Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz wird die Staatsangehörigkeit vom Personenstatus des 31.12.1937 hergeleitet[4].
Soweit sich BRD-Repräsentanten vorbehalten, anderweitige gesetzliche Regelungen vorzunehmen, sind diese rechtlich unwirksam und haben durch die x-beliebige Verteilung von BRD-Ausweispapieren an Kulturfremde nur tatsächliche Bedeutung im Rahmen der Fremdherrschaft über das Staatsvolk Deutsches Volk. Der Wortlaut des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz zeigt dies deutlich:

• „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Reglung…“

Da das Grundgesetz selber nur ein Diktat der Westmächte darstellt, sind uferlose BRD-Einbürgerungen von kulturfremden Personen ein deutlicher Ausdruck der Fremdherrschaft und des Vernichtungswillens gegenüber dem deutschen Staatsvolk.

Über den Staat und die Selbstwerdung eines Volkes

Die Selbstwerdung des Deutschen Volkes im Sinne dieser Drei-Elemente-Lehre wurde unter der Führung Adolf Hitlers im Nationalsozialismus weitgehend verwirklicht.[5] Diese Selbstwerdung (oder auch Selbstherrlichkeit) eines Volkes hebt die trennenden Faktoren zwischen Menschen gleicher Abstammung, Kultur und Sprache auf und soll sie als Schicksalsgemeinschaft eines Volkes untrennbar verbinden. Das Individuum höherer Ordnung ist der Staat als Schicksalsgemeinschaft; rein individuelle Bestrebungen, die in uferlosen Egoismus ausarten, sollen beseitigt werden.[6] Der Staat selber kann nur als souveräne Einheit die Freiheiten des Einzelnen garantieren. Im Gegensatz zum Weltherrschaftsanspruch der westlichen Wertegemeinschaft erwächst daraus keine sklavische Abhängigkeit an den Staat selber. Vielmehr stellt jeder Einzelne hier den Staat selber dar. Der damalige Reichskanzler Adolf Hitler selber war ein entschiedener Gegner der Staatsanbetung als einer dem Volk übergeordneten Macht, wie sie der Nichtstaat BRD heute verlangt.

„Nicht der Staat befiehlt uns, sondern wir befehlen dem Staate! Nicht der Staat hat uns geschaffen, sondern wir schaffen uns unseren Staat.“ — Adolf Hitler, Rede vom 7. September 1934

Zitate über den Staat

  • „Er ist nicht eine Zusammenfassung wirtschaftlicher Kontrahenten in einem bestimmt umgrenzten Lebensraum zur Erfüllung wirtschaftlicher Aufgaben, sondern die Organisation einer Gemeinschaft physisch und seelisch gleicher Lebewesen zur besseren Ermöglichung der Forterhaltung ihrer Art sowie der Erreichung des dieser von der Vorsehung vorgezeichneten Zieles ihres Daseins... Damit aber ist der Staat ein völkischer Organismus und nicht eine wirtschaftliche Organisation.“ — Adolf Hitler[7]
  • „In der Tatsache des Bestehens eines Staates liegt für sie allein schon eine geweihte Unverletzlichkeit begründet. Um diesen Wahnsinn menschlicher Gehirne zu schützen, braucht man eine geradezu hündische Verehrung der sogenannten Staatsautorität... Der Staat ist nicht mehr da, um den Menschen zu dienen, sondern die Menschen sind da, um eine Staatsautorität [...] anzubeten.“ — Adolf Hitler[8]
  • „Die Frage, unter welchen Voraussetzungen von einem Staat gesprochen werden kann, beantwortet die Völkerrechtstheorie in Anlehnung an die Allgemeine Staatslehre, in der sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts die sogenannte Dreielementelehre durchgesetzt hat. Danach besteht ein Staat dann, wenn die drei Elemente Volk, Gebiet und Staatsgewalt in einem entsprechenden Zusammengehörigkeitsverhältnis vorhanden sind. So könnte z. B. ein Nomadenstamm niemals als Staat anerkannt werden, weil ihm ein festes Gebiet fehlt. Ein menschenleeres Gebiet kann ebenfalls keinen Staat darstellen. Die Rechtsmacht einer internationalen Organisation kann selbst dann, wenn sie stärker ist als diejenige der meisten Staaten, nicht zur Charakterisierung der betreffenden Organisation als Staat führen, weil die Elemente ‚Volk‘ und ‚Gebiet‘ fehlen. Wichtig ist schließlich die Zusammengehörigkeit der drei Elemente. Es muß sich um die Staatsgewalt des auf dem betreffenden Gebiet lebenden Volkes handeln. Andernfalls existiert dort kein Staat, sondern eine Fremdherrschaft, wie im Falle einer Kolonie. Jedoch darf das Erfordernis der Zusammengehörigkeit der drei Elemente des Staatsgebiets nicht als Legitimitätsforderung mißverstanden werden. Das Völkerrecht ist, wie bereits mehrfach ausgeführt, wertneutral und läßt Demokratien wie Diktaturen an seiner Rechtsgemeinschaft teilhaben. Wichtig ist lediglich, daß die Staatsgewalt, die auf einem bestimmten Gebiet ausgeübt wird, keine Gewalt eines fremden Staates ist. Dagegen ist es unerheblich, in welcher Staats- und Regierungsform diese Staatsgewalt ausgeübt wird.“ — Otto Kimminich[9]

Pfeil 2 siehe auch.pngSiehe auch: Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945
Pfeil 2 siehe auch.pngSiehe auch: Rechtslage der Bundesrepublik Deutschland

Siehe auch

Fußnoten

  1. Jellinek, Allgemeine Staatslehre 1900, S. 393
  2. Die bekannte Teilung der Staatsgewalt eines souveränen Staates in Legislative, Judikative, Exekutive.
  3. Ein Wirtschafts-und Verwaltungskonstrukt der Alliierten kann kein eigenes Staatsvolk stellen. Das in Art. 133 Grundgesetz genannte Vereinigte Wirtschafts-und Verwaltungsgebiet, welches ursprünglich die Vereinigung der britischen und VS-amerikanischen Besatzungszonen bedeutete, wurde durch das Berlinübereinkommen auf Mitteldeutschland ausgedehnt.
  4. Diese Grenzen sind das Diktat der Sieger und im SHAEF-Gesetz 161 Abs. 2 festgeschrieben: „Der Ausdruck ‚Grenzen des Deutschen Reiches‘, der in diesem Gesetz gebraucht wird, bedeutet die Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden haben“.
  5. Der Begriff Nationalsozialismus umfaßt die Bewußtmachung einer völkischen Selbstwerdung; er kann aus dem Lateinischen hergeleitet werden von natus socius → gemeinsam, gemeinschaftlich geboren, kameradschaftlich verbunden.
  6. lat. individuum → Einzelwesen, aber auch lat. Atom, d. h. unteilbar, aber Teil eines größeren Ganzen.
  7. Adolf Hitler: Mein Kampf, Seite 164 ff.
  8. Adolf Hitler: Mein Kampf, Seite 426
  9. Otto Kimminich: Einführung in das Völkerrecht, Uni-Taschenbücher Nr. 469, Verlag K.G. Saur, München 1987, S. 134 f.