Stiefvater

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Stiefvater (ahd. stioffater; schwed. styvfader; altnord. stjúpfaðir) bezeichnet den nicht leiblichen Vater eines Kindes, der entweder durch eine spätere Heirat der (leiblichen) Mutter erworben, oder – bei einer ebenso nicht leiblichen Mutter bzw. Stiefmutter – männlicher Teil der Pflegeeltern ist.

Im Unterschied zum lang zurückreichenden Motiv der „bösen Stiefmutter“ und den vielen damit verbundenen Überlieferungen, existiert dieses beim Stiefvater nicht, mithin ist auch das Adjektiv „stiefväterlich“ – anders als bei „stiefmütterlich“ zur stehenden Bezeichnung eines schnöden Verhaltens gegenüber dem anvertrauten Kind – kaum gebräuchlich.