Kulturrabatt

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Demonstrant gegen den Migrantenbonus anläßlich des Prozesses gegen die türkischen Mörder von Jonny Kuczmierczyk am Berliner Alexanderplatz 2012

Mit dem Begriff Kulturrabatt, Migrantenbonus oder Verständnisjustiz werden in Deutschland Strafurteile kritisiert, bei denen der Richter das Straßmaß aufgrund der Berücksichtigung des kulturellen Hintergrundes des Täters abmildert. Die deutschfeindliche Rechtspraxis ist bei Gewalttaten, insbesondere bei Strafprozessen zu sogenannten „Ehrenmorden“, üblich geworden. Rechtswissenschaftlich handelt sich um eine Form der Zwei-Klassen-Justiz, moraltheoretisch um Kulturrelativismus.

Zum multikulturalistischen Bonus gehört im weiteren Sinne auch die Unterschlagung der Herkunft von ausländischen Gewalttätern in der Berichterstattung der Systempresse.

Beispiele

Im März 2014 verurteilte das Landgericht Wiesbaden einen Afghanen, der seine schwangere deutsch-amerikanische Exfreundin hinterrücks erstochen hatte, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Von der Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld, die eine Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren verhindern würde, sah das Gericht jedoch ab mit der Begründung, daß der mohammedanische Täter sich „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“ habe.[1][2]

Zitat

  • „Das Gericht darf strafmildernd werten, daß der Angeklagte zur Begehung der Tat [Anm.: Vergewaltigung in der Ehe] infolge seines anderen Kulturkreises (Islam, dessen Rollenverständnis der Frau) eine geringere Hemmschwelle zu überwinden hatte.“[3]

Siehe auch

Verweise

Fußnoten