Kuscheljustiz

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Der ehemalige tschechische Ministerpräsident Milos Zeman zum Überfremdungswahn und der seit 2015 restlos enthemmten Umvolkungspolitik des BRD-Regimes (→ Asylantenflut)

Der Ausdruck „Kuscheljustiz“ ist in der Bundesrepublik Deutschland eine teils spöttische, teils infantil-verharmlosende Bezeichnung für den BRD-Justizapparat sowie allgemein für BRD-Verwaltungseinrichtungen mit Bezug zu Fragen der Rechtstreue und Rechtswirklichkeit.

Während ethnische Deutsche bei Vergehen regelmäßig mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen müssen, werden ausländische, insbesondere fremdländische Gewalttäter mit Hinweis auf ihre ethnische Herkunft auch bei schweren Vergehen oftmals auffallend milde bestraft (→ Migrantenbonus). Im Rahmen der Asylantenflut 2015 in Europa wurde bereits die Strafverfolgung von Asylbetrügern durch die Polizei z. T. nahezu vollständig eingestellt.

Sozialhilfe für Piraten

Im August 2018 meldete die BILD-Zeitung mit der Überschrift „Nicht mal Piraten schieben wir ab!“ diesen bizarren Vorgang:

„Die Piraten kamen am Ostersonntag zur Mittagszeit. Mit zwei Schnellbooten jagten sie etwa 500 Seemeilen vor der Küste Somalias an den deutschen Frachter ›Taipan‹ heran und eröffneten das Feuer aus Raketenwerfern und Kalaschnikows. Kugeln schlugen in der Kommandobrücke ein, dann warfen die Seeräuber ihre Enterhaken aus, kaperten das deutsche Schiff. Auf den brutalen Überfall im April 2010 folgte ein aufwendiges Mega-Verfahren in Deutschland: Am Ende wurden zehn Piraten aus Somalia in Hamburg zu Gefängnisstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt. Es war der erste Piratenprozess in Deutschland seit über 600 Jahren. Inzwischen sind alle Seeräuber wieder frei – und fünf von ihnen leben in Hamburg! Sie beziehen Sozialleistungen, schicken ihre Kinder in die Kita, bekommen laut WELT am SONNTAG (WamS) Deutschkurse vom Staat finanziert.“[1]

Nach diesem Muster – harte Strafen für Deutsche bei jeder Bagatelle, Belohnungen für Zuwanderer, ständige Hindernisse und Hürden für Deutsche, offene Türen und unbegrenzt Taschengeld für Zuwanderer – hat Angela Merkel das vormalige Rechtssystem der BRD nach globalistischen Erfordernissen willkürlich umgebaut. Es geht dabei um die absolute Erniedrigung, Verhöhnung und Entrechtung aller Alteingesessenen hierzulande. Das ist der Auftrag der Hintergrundmächte, dem Angela Merkel ebenso blindlings wie rücksichtslos folgt. Nur wenn diese globalistische Agenda einer totalen Deklassierung aller Deutschen in der BRD gelingt, können die geplanten weiteren Schritte zur Implementierung einer Eine-Welt-Regierung – mit überwachtem Weltnetz nach chinesischem Vorbild und mit chinesischen Wanderarbeiterlöhnen – umgesetzt werden.

Weitere Beispiele der Kuscheljustiz

  • Freispruch für Vergewaltigung (bei klarer Täterschaft) durch Gewährung eines Kulturrabatts am Amtsgericht in Brandenburg an der Havel im April 2017. Ein türkischer Drogendealer wurde vom Vorwurf der Mißhandlung nach vier Stunden Sexualtortur und Vergewaltigung freigesprochen, obwohl dem Opfer im Prozeß „jedes Wort geglaubt“ wurde. Der Täter dagegen hatte behauptet, er habe lediglich „einvernehmlichen Sex“ mit dem Opfer gehabt. Die Richterin leitete den fehlenden Tatvorsatz des Gewalttäters aus der Aussage des Opfers ab, es könne nicht beurteilen, ob er – mit seiner Mentalität des türkischen Kulturkreises – das Geschehen als Vergewaltigung begriff.[2]
  • In Köln ließ im Juni 2016 der Richter am Landgericht Christoph Kaufmann (54) den Schänder eines fünfjährigen, offenbar deutschen Jungen laufen (Bewährungsstrafe). Der Täter habe einen „fiesen Vertrauensbruch“ begangen. Die Beweislage war eindeutig, die Kindsmutter hatte Sexualverbrecher Florian K. im Kinderzimmer auf frischer Tat ertappt. Im Prozeßbericht hieß es: „Das Gericht habe bei dem Sex-Täter angeblich keine pädophilen Neigungen feststellen können. Kaufmann sagte, beim Kind werden aufgrund des geringen Alters wohl keine Psychischen Schäden zurückbleiben...“[3]
  • In Kiel verzichtet die Polizei in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft generell auf die Strafverfolgung von Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung, wenn diese von Asylbetrügern ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung (also von illegalen Zudringlingen) begangen werden.[4]
  • In Fulda wurde ein Asylbetrüger aus Eritrea im Zug beim Onanieren erwischt. Der bereits mit 189 Strafanzeigen polizeibekannte Verbrecher wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wieder auf freien Fuß gesetzt.[5]
  • In Passau wurde ein 43jähriger Serbe, der sich als Schleuser betätigt hatte, zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Begründung lautet:
„Angesichts der Zustände an den Grenzen ist die Rechtsordnung von der deutschen Politik ausgesetzt, deshalb wird keine unbedingte Haftstrafe erteilt. Asylsuchende werden von der deutschen Bundeskanzlerin eingeladen, nach Deutschland zu kommen.“[6]
  • Ein 14jähriger Intensivtäter und Berufskrimineller aus einer arabisch-kurdischen Verbrecherfamilie wurde mit Prozeßbeginn auf richterliche Anordnung hin freigelassen. Auf sein Konto gingen bis dahin 14 Verfahren wegen Diebstahls, vier wegen Raubes und räuberischer Erpressung, zehn wegen Körperverletzung, davon drei schwere. Zuletzt trat er den 46jährigen Deutschen Ralf K. zusammen, der dabei Hirnblutungen erlitt. Zudem verletzte er mehrere Justizangestellte; ein Beamter erlitt einen Kapselriß.[7]
  • Der irakische Asylbetrüger Hassan Abdullah Bakir tötete bei einem Autounfall mit einem BMW der 5er-Serie den deutschen Motorradfahrer Dominik Nelz. Bakir hatte keinen Führerschein und war bereits vorher mehrfach zu Geldstrafen verurteilt worden, weil er ohne gültige Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilgenommen hatte. Das Amtsgericht entschied auf Fahrlässigkeit und verurteilte Bakir zu 200 Sozialstunden und neun Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Mutter des toten Dominik wurde durch den Schock arbeitsunfähig, ihre Tochter nahm psychologische Betreuung in Anspruch.[8]
  • Ömer B. unternahm an einem Sonntag im Dezember 2011 unter Alkoholeinfluß und ohne Fahrerlaubnis eine Amokfahrt durch die Kölner Innenstadt. Er raste mit ungefähr 120 km/h, überfuhr eine rote Ampel und sorgte für einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug. Danach fuhr Ömer B. in eine siebenköpfige Fußgängergruppe und verletzte mehrere Opfer schwer. Anschließend stieg B. aus dem Fahrzeug und verließ den Tatort, ohne sich um die Verletzten zu kümmern. Eine Kamera der Kölner Verkehrsbetriebe konnte den gesamten Vorgang mit der Fahrerflucht auf einem Video festhalten. Nachdem das Amtsgericht ihm vorsätzliches Handeln bescheinigt und eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verhängt hatte, kassierte das Landgericht das Urteil und verhing 2 Jahre auf Bewährung sowie 600 Sozialstunden. Ein Sachverständiger hatte Ömer B. „situationsadäquates Verhalten“ bescheinigt. Nur weil der Sachverhalt objekt so gefährlich war, sei nicht zwingend von einer vorsätzlichen Körperverletzung auszugehen, begründete der Richter des Landgerichtes sein Urteil und bescheinigte dem Amokfahrer lediglich fahrlässiges Verhalten.[9]
  • Fünf Tunesier schlugen in Chemnitz nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin grundlos einen 19jährigen zusammen. Der Angegriffene verlor durch Tritte und Schläge mehrere Zähne, sein Mobiltelefon wurde gestohlen. Als Freunde ihm zu Hilfe kamen, wurden sie von den Tätern mit Steinen beworfen, ein anhaltendes Automobil eines Unbeteiligten erlitt Schäden. Das Gericht verhängte Bewährungsstrafen und einen Freispruch.[10]
  • Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg untersagte die Abschiebung eines syrischen Asylbetrügers in den EU-Mitgliedsstaat Ungarn. Der Syrer war 2014 über Ungarn in die BRD eingereist. Dem Syrer sei es aber nicht zumutbar gewesen, in Ungarn ein Asylverfahren durchzuführen, weil er dabei ein beachtliches Risiko eingegangen wäre, willkürlich inhaftiert zu werden, ohne sich hiergegen zur Wehr setzen zu können. Geklagt hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das die Überstellung des Asylsuchenden nach Ungarn erreichen wollte. Die BRD könnte sich deshalb nicht auf die sogenannten Dublin-Regeln berufen und sei verpflichtet, den Asylantrag in der BRD zu prüfen. „Selbst wenn sich die Verhältnisse in Ungarn mittlerweile verbessert hätten, wäre dadurch die Zuständigkeit der Bundesrepublik nicht entfallen.“ betonte das Gericht.[11]
  • Ein „etwa“ 19 Jahre alter afghanischer Asylbetrüger attackierte in der Schandnacht zum Jahreswechsel 2015/2016 eine junge Frau und belästigte sie sexuell. Vor einem Restaurant wurde die Frau von dem Afghanen angegriffen und zu Boden gestoßen. Ein Mittäter stahl ihr dabei das Mobiltelefon. Nachdem sich das Opfer, welches laut Richterin auch unter dem Einfluß von K.o.-Tropfen stand, hatte befreien können, verfolgte der Afghane die Frau weiter, biß sie, riß ihr die Kleider vom Leib, hielt ihr den Mund zu und masturbierte auf sie. Das 19 Jahre alte Opfer hatte nach der Tat geschwollene Lippen, Bißspuren am Oberkörper und Hämatome. Der Täter erhielt vom Landgericht Hamburg eine Bewährungsstrafe von 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Er habe kein Aggressionspotential oder keinen gestörten Sexualtrieb, betonte die Richterin.[12]
  • Zwei Randalierer mit „Migrationshintergrund“, einer davon ein polizeibekannter Intensivtäter, sollen in der Silvesternacht in Berlin-Neukölln ein Auto angezündet haben. Gegen 0.30 Uhr rollten sie einen Chevrolet auf die Kreuzung Emser Straße Ecke Hermannstraße, sprangen auf ihm herum, schlugen die Scheiben ein, zerstörten die Türen und warfen Feuerwerkskörper in den Innnenraum. Das Fahrzeug brannte komplett aus. Der zuständige Richter sah keinen Grund, Haftbefehle zu erlassen und setzte sie wieder auf freien Fuß.[13]
  • Mamadou G. ist ein 2003 unter mehreren Aliasnamen illegal eingereister und bereits mehrfach abgelehnter Asylbetrüger aus Gambia. Der bereits wegen eines Drogendeliktes zu einer Gefängnisstrafe bis 2018 verurteilte Verbrecher fügte seiner fünfjährigen deutschen Stieftochter schwere Verletzungen zu. G., der mit der Deutschen nach ‚Rastafaritradition‘ verheiratet ist, schlug das Kind mit Stöcken, Gürteln und sogar mit einem Hammer, übergoß sie nachts im Schlaf mit kaltem Wasser, verbrühte ihr tagsüber die Hände mit kochendem Wasser und drohte, falls sie sich weiterhin Allahs Wünschen verweigere, käme sie in die Hölle, wo sie zerstückelt werden würde. G. räumte ein, daß er seine Stieftochter mit einem religiösen „Juju“-Ritual immer wieder verprügelt hatte. Angeblich weil sie „rote Dschinn“ in Menschengestalt mit Hörnern herbeigerufen habe. Die Mutter ließ Mamadou G. gewähren. Nachdem der BRD-Richter am Amtsgericht Berlin die Schwere des Verbrechens festgestellt hatte, erließ er ein Kuschelurteil von zwei Jahren auf Bewährung. Die deutsche Mutter fehlte beim Verfahren unentschuldigt und blieb unbehelligt.[14]
  • Im Mordfall Niklas Pöhler stellte BRD-Staatsanwalt Florian Geßler im April 2017 fest, daß die Tat nach den Ermittlungserkenntnissen genau den Taten entspricht, die der Angeklagte schon begangen hat, u. a. eine Woche vor Niklas Pöhlers Tod. Ebenso stellte Geßler fest, daß der Tatverdächtige im letzteren Fall gelogen und seine Gewaltanwendungen verharmlost oder geleugnet hatte. Da er der Aussage des deutschen Augenzeugen keinerlei Glauben schenkte und eine Verwechslungsgefahr mit einem weiteren Kulturbereicherer, dem Nafri Hakim D., gegeben sah, plädierte der BRD-Staatsanwalt selber auf Freispruch und schloß sich dem Antrag des Strafverteidigers an.[15]
  • Zum Schutz besonders niederträchtiger Schwerkrimineller nutzt die BRD-Justiz häufig das Mittel der angeblich vorliegenden psychischen Störung beim Täter, um die ausländischen Gewaltverbrecher und Vergewaltiger vor harten Strafen zu schützen.[16]
  • Sechs orientalische Asylbetrüger zünden in Berlin einen Obdachlosen an. Während die Staatsanwaltschaft Anklage wegen gemeinschaftlichen, versuchten Mord erhebt, entließ die Richterin fünf der sechs Täter vorzeitig aus der Untersuchungshaft. Anschließend erhält der Hauptangeklagte zwei Jahre und neun Monate Haft. Drei andere Mittäter erhalten acht Monate auf Bewährung nach Jugendstrafrecht, zwei erhalten vier Wochen Jugendarrest, der bereits durch die Untersuchungshaft abgegolten ist. Es seien „junge Männer, unreife Persönlichkeiten, die ihren Platz in unserer Gesellschaft noch nicht gefunden haben“, erklärte Richterin Regina Alex ihr Schandurteil. Weiterhin bemerkte sie, die Täter hätten sich vor der Tat lediglich gelangweilt.[17]
  • 16.8.2018: Der Allgemeinmediziner Dr. Joachim Tüncher, 51jähriger Hausarzt in der Aenne-Burda-Allee, wurde in Offenburg von einem Asylanten aus Somalia, der mit der Asylantenflut 2015 in die BRD kam, vor den Augen seiner 10jährigen Tochter mit dem Messer bestialisch ermordet.[18] Eine hinzukommende Arzthelferin wurde durch die Messerattacke des Schwarzafrikaners verletzt.[19][20] Der aus Dschibuti stammende Somalier wurde freigesprochen, da er nicht schuldfähig sei. Sogar der BRD-Staatsanwalt befürwortete den Freispruch. Der Asylbetürger, der bei der Einreise falsche Angaben über seine Herkunft gemacht hatte, wird auf Kosten der Steuerzalher in einer Psychiatrie untergebracht. Während die BRD-Juristen auf der Schuldunfähigkeit des Mörders beharrten, ist der Täter selber ohne jede Krankheitseinsicht[21]

Über 107.000 verurteilte Straftäter auf freiem Fuß

Straftäter ignorieren massenhaft die Ladung zum Strafantritt, ohne daß danach gegen sie gefahndet wird. Eine Sprecherin des Bundeskriminalamts gab an, Ende 2015 seien 107.141 verurteilte Straftäter auf freiem Fuß gewesen.[22] Im Oktober 2016 wurde in der BRD nach 280.000 illegalen Ausländern gefahndet, wobei keine Behörde weiß, wo diese sich befinden.[23]

Die volle Härte des Gesetzes

  • In Potsdam erhob die städtische Bauverwaltung gegen den deutschen Hotelier Burkhard Scholz einen Bußgeldbescheid von 1.250 Euro, weil er Brennholz zu hoch gestapelt hatte.[24]
  • Der 82jährige deutsche Rentner Siegfried Zielasko aus St. Georgen wurde zu sechs Monaten Haft verurteilt, weil er sich weigerte, ein Bußgeld von 50 Euro zu bezahlen. Grund hierfür war sein abgelaufener Personalausweis sowie das Fehlen eines geeigneten biometrischen Paßbildes beim Neuantrag.[25]
  • Der 66jährige Rentner Günther Küpper aus Düren wurde mehrfach in Erzwingungshaft festgesetzt, weil er sich weigerte, Bußgelder wegen Falschparkens zu bezahlen. Küpper zahlte „aus Prinzip und aus Protest“ nicht, weil die Stadtverwaltung mehr Anwohnerparkausweise für 30 Euro pro Jahr verkauft als Parkplätze vorhanden sind. Küpper bezieht eine Rente von 578 Euro pro Monat.[26]
  • Die 46jährige Sieglinde Baumert aus Thüringen verbrachte 61 Tage in Erzwingungshaft, weil sie sich weigerte, die GEZ-Zwangsgebühren zu bezahlen. Sie wurde in Handschellen bei ihrem Arbeitgeber abgeholt und verlor daraufhin ihren Arbeitsplatz. Erst nachdem der Fall von den BRD-Medien aufgegriffen worden war, verzichtete der Mitteldeutsche Rundfunk auf die Vollstreckung. Die zu zahlende Summe belief sich auf 191,82 Euro. Dem MDR bleiben nun 30 Jahre Zeit, um die Forderungen noch einzutreiben.[27][28]
  • Der deutsche Monteur Nino K. gibt zu, Rohrbomben gebaut und vor einer Moschee zur Explosion gebracht zu haben. Eine Tötungsabsicht betritt der Angeklagte vehement. Es wurde bei dem Anschlag keine Person verletzt. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Dresden sprach Nino K. des versuchten Mordes, Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen und versuchter besonders schwerer Brandstiftung schuldig und verhängte neun Jahre und acht Monate Haft.[29]
  • Ein 75jähriger deutscher Obdachloser wird von den BRD-Staatsanwaltschaften Hannover, Münster, Siegen, Bielefeld, Aschaffenburg, Hagen und Hildesheim zur Fahndung ausgeschrieben. Der als wohnungslos geführte Rentner wurde mehrfach beim Fahren ohne gültigen Fahrausweis ertappt und zahlte die entsprechenden Strafen nicht. Da er scheinbar nicht über den zu zahlenden Strafbetrag von 1700 Euro verfügt, erhält er 110 Tage Haft.[30][31]

Zitate

  • „Wenn jemand 20 bis 30 Straftaten verübt und zwei Drittel der Fälle werden sofort eingestellt, gewinnt der Täter natürlich den Eindruck: Es passiert mir nichts. Wir haben Leute, die werden auf freien Fuß gesetzt und begehen nur wenige Minuten später die nächste Straftat.“[32]
  • „Das Gericht darf strafmildernd werten, daß der Angeklagte zur Begehung der Tat [Anm.: Vergewaltigung in der Ehe] infolge seines anderen Kulturkreises (Islam, dessen Rollenverständnis der Frau) eine geringere Hemmschwelle zu überwinden hatte.“[33]
  • „Wenn keine Untersuchungshaft angeordnet wird, keine Haftstrafen verhängt werden und keinerlei Abschiebungen erfolgen, kann die Polizei so viele Festnahmen durchführen, wie sie will, die Täter bleiben unbehelligt. Sie verachten unser Land und lachen über unsere Justiz.“[34]Rainer Wendt über Nafris

Siehe auch

Literatur

  • Udo Ulfkotte / Stefan Schubert: Grenzenlos kriminell. Was uns Politik und Massenmedien über die Straftaten von Migranten verschweigen, Kopp Verlag, Rottenburg am Neckar 2016, ISBN 978-3-86445-306-9

Verweise

Fußnoten

  1. N. Aswad / J. Köhnemann: Nicht mal Piraten schieben wir ab, BILD, 6. August 2018
  2. Ines Laufer: Freispruch für türkischen Vergewaltiger: Wie eine Richterin das neue Sexualstrafrecht pervertiert, Fisch&Fleisch.com, 23. April 2017; ursprüngliche Meldung der Märkischen Allgemeinen: Jürgen Lauterbach: Freispruch im Amtsgericht. Sex mit Gewalt, aber keine Vergewaltigung, maz-online.de, 20. April 2017
  3. Jan H. Stellmacher: Richter ließ überführten Kinderschänder laufen, Express, 23. Juni 2016. Sprachliche und rechtschreibliche Fehlerhaftigkeit des zitierten Satzes im Original
  4. Straffreiheit für Asylbewerber bei einfachen Delikten, Junge Freiheit, 28. Januar 2016
  5. Zugbegleiterin ertappt 22jährigen beim Onanieren, Fuldaer Zeitung, 24. Februar 2016
  6. Rechtsordnung ist ausgesetzt. Richter bestraft Schleuder milde, Focus, 9. November 2015
  7. Haftverschonung für Berlins jüngsten Häftling, Junge Freiheit, 6. November 2014
  8. Todesfahrt ohne Führerschein – milde Strafe, WAZ, 21. April 2008
  9. Rotraser muß nicht ins Gefängnis, Kölner Stadtanzeiger, 11. April 2014
  10. Bewährungsstrafen in Prozess um brutalen Überfall auf jungen Chemnitzer, Freie Presse, 7. Juni 2016
  11. Gericht untersagt Abschiebung nach Ungarn, Junge Freiheit, 18. Juli 2016
  12. Afghanischer Sextäter kommt mit Bewährung davon, Junge Freiheit. 30. August 2016
  13. Richter setzt Neujahrsbrandstifer auf freien Fuß, Junge Freiheit, 3. Januar 2017
  14. Horrorstiefvater bekommt zwei Jahre Bewährung, Bildzeitung, 11. Juli 2017
  15. Beide Seiten fordern Freispruch für Walid S., Generalanzeiger Bonn, 25. April 2017
  16. Mit dem Siegauen-Vergewaltiger soll erneut ein „Flüchtling“ mildernde Umstände bekommen, Journalistenwatch, 19. September 2018
  17. Urteil wegen Feuerangriff auf Obdachlosen Sie waren nicht aggressiv, hatten kein Motiv, Berliner Zeitung, 13. Juni 2017 Vorsicht! Enthält politisch korrekte Verengungen und Versimpelungen im Sinne der Umerziehung!
  18. #OFFENBURG: WIR TRAUERN UM DEN VON EINEM #MIGRANTEN ERMORDETEN DR. JOACHIM #TÜNCHER, Abakus.News, 19. August 2018
  19. Messerangriff in Offenburg: Arzt getötet – Helferin verletzt, Pfalz Expreß, 16. August 2018
  20. Einzelfall: Somalier ersticht Arzt in dessen Praxis – auch Mitarbeiterin laut Polizei schwer verletzt
  21. Arztmord in Offenburg: Täter kommt in die Psychiatrie, Badische Neueste Nachrichten, 12. März 2019
  22. Bundeskriminalamt – Über 100.000 verurteilte Straftäter auf freiem Fuß, Junge Freiheit, 21. April 2016; abgerufen 17. Mai 2016
  23. Polizei fahndet nach 280.000 illegalen Ausländern, Deutsche Wirtschaftsnachrichten, 7. Oktober 2016
  24. Potsdamer Hotelier muß Bußgeld für Holzstapel zahlen, Der Spiegel, 2. Februar 2016
  25. Rentner aus St. Georgen wird verhaftet, Südkurier, 3. März 2015
  26. Lieber Haft als Knöllchen zahlen, Rheinische Post, 2. September 2011
  27. Rebellion gegen Zwangsgebühren erfolgreich, Kopp-Verlag, 7. April 2016
  28. Sie hat nicht gezahlt, Focus, 6. April 2016
  29. Fast zehn Jahre Haft für Moschee-Anschlag, Die Welt, 31. August 2018
  30. Hildesheim: Schwarzfahrender Opa (75) fährt in den Bau, PI-News, 6. Oktober 2018
  31. 75-jähriger Schwarzfahrer muss ins Gefängnis, Hildesheimer Allgemeine, 5. Oktober 2018
  32. Polizei rügt laxe Strafen für Nafris, Focus, 17. März 2016
  33. BGH 2 StR 276/01 – Urteil vom 26. August 2001 (LG Wiesbaden)
  34. Sie verachten unser Land und lachen über unsere Justiz, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5. Oktober 2016