Teleskopschlagstock
Der Teleskopschlagstock (auch Teleskopabwehrstock) ist ein Schlagstock. Er wird fälschlich auch als Stahlrute, Totschläger oder Teleskopschläger bezeichnet.
Gesetzliche Lage in der BRD
Das Führen von Teleskopschlagstöcken in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.[1] Nach dem neuen Waffenrecht handelt es sich bei einem Teleskopschlagstock nicht um einen verbotenen Gegenstand. Er ist allerdings eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes.
Das Führen bei Versammlungen oder auf öffentlichen Veranstaltungen ist für Privatpersonen untersagt.[2] Besitz und Erwerb sind für Personen über 18 Jahren frei, anders als bei Stahlruten oder Totschlägern, die aus mehreren Federelementen mit einer am Ende befestigten Stahlkugel bestehen und auf Grund der Schlagwucht zu den verbotenen Gegenständen nach dem Waffengesetz zählen.