Unternehmen „Walküre“
Das Unternehmen „Walküre“ war der Deckname für einen Plan des Befehlshabers des Ersatzheeres, inneren Unruhen begegnen zu können, die bei der großen Anzahl der im Reichsgebiet beschäftigten Fremdarbeiter nicht auszuschließen waren.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte und Anwendung
Der vorgefertigte Befehl „Walküre“ hatte ursprünglich das Ziel, im Krisenfall die Ordnung im Staat durch die Ausrufung des Ausnahmezustandes zu erhalten. Generalstabschef Friedrich Olbricht hatte dem Führer den Plan „Walküre“ bereits im Januar 1942 vorgeschlagen und der hatte diesem in der vorgetragenen Form zugestimmt.
Was jedoch beim Putschversuch am 20. Juli 1944 an die Wehrmachtsdienststellen übermittelt wurde, beruhte auf den militärischen Anweisungen des Plans „Walküre“, der ursprünglich zur Bekämpfung innerer Unruhen unter den Millionen ausländischer Arbeiter in Deutschland oder für den Fall eines massiven Angriffs durch Luftlandetruppen ausgearbeitet worden war. Entsprechend den Vorgaben setzte „Walküre“ prinzipiell das Heer in ganz Deutschland in Alarmbereitschaft. Besonderen Wert legte der Plan auf die Kontrolle der Informationswege, die für das Gelingen eines Aufstands oder sein Niederschlagen entscheidend sein würden. Dies galt weitgehend unabhängig davon, ob der Fall „Walküre“ durch flächendeckende Luftlandungen alliierter Streitkräfte, einen organisierten Aufstand der vielen Millionen ausländischer Arbeitskräfte in Deutschland oder eben durch einen Staatsstreich innerhalb des Offizierskorps ausgelöst werden würde. Ohne Koordination würde jedes derartige Unternehmen zusammenbrechen.
Bereits der ursprüngliche Plan sah daher vor, alle wichtigen Gebäude und Anlagen des Post- und Wehrmachtnachrichtendienstes militärisch zu sichern. Dies mußte flächendeckend geschehen, da es keinen einzelnen, zentralen Punkt gab, der besetzt und damit als Vermittlungsstelle ausgeschaltet werden konnte. Im Falle des Staatsnotstandes sollten Teile des Ersatzheeres alarmiert und an zuvor bestimmte Orte verlegt werden. Dazu gehörten unter anderem jene Einheiten, die Soldaten ausbildeten und aus deren Bestand die Kräfte an der Front aufgefüllt wurden. Chef des Stabes beim Ersatzheer wurde 1944 Claus von Stauffenberg, sein direkter Vorgesetzter war General Fromm. Das erlaubte es den Verschwörern, die militärischen Schritte des Umsturzes getarnt vorzubereiten. Dabei wurde die ursprüngliche Form von „Walküre“, die sich natürlich nicht gegen Parteidienststellen gerichtet hatte, unbemerkt in Richtung auf einen Regimewechsel verändert.[1]
Die dem Befehlshaber des Ersatzheeres, Generaloberst Fromm, unterstehenden Truppen sollten auf das Stichwort „Walküre“ zentrale Machtpositionen besetzen, Parteiorganisationen und Regierungsstellen sowie die Rundfunkeinrichtungen unter ihre Kontrolle bringen. Dieser Plan wurde von den Putschisten um Oberst Graf von Stauffenberg nach dem Attentat am 20. Juli 1944 so umgearbeitet, daß sie durch ihn nach einem gelungenen Attentat die vollziehende Gewalt im Heimatkriegsgebiet hätten übernehmen können.
Wortlaut
Der bereits vorgefertigte Befehl beginnt einleitend:
- „Der Führer Adolf Hitler ist tot! Eine gewissenlose Clique frontfremder Parteiführer hat es unter Ausnutzung dieser Lage versucht, der schwer ringenden Front in den Rücken zu fallen und die Macht zu eigennützigen Zwecken an sich zu reißen. In dieser Stunde höchster Gefahr hat die Reichsregierung zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung beschlossen, Maßnahmen zu ergreifen.“
Der bereits zuvor von Generalfeldmarschall Erwin von Witzleben unterzeichnete Befehl im Wortlaut:
- „I. Der Führer Adolf Hitler ist tot!
- Eine gewissenlose Clique frontfremder Parteiführer hat es unter Ausnutzung dieser Lage versucht, der schwerringenden Front in den Rücken zu fallen und die Macht zu eigennützigen Zwecken an sich zu reißen.
- II. In dieser Stunde höchster Gefahr hat die Reichsregierung zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung den militärischen Ausnahmezustand verhängt und mir zugleich mit dem Oberbefehl über die Wehrmacht die vollziehende Gewalt übertragen.
- III. Hierzu befehle ich:
- 1. Ich übertrage die vollziehende Gewalt – mit dem Recht der Delegation auf die territorialen Befehlshaber – im Heimatkriegsgebiet auf den Befehlshaber des Ersatzheeres unter gleichzeitiger Ernennung zum Oberbefehlshaber im Heimatkriegsgebiet – in den besetzten Westgebieten auf den Oberbefehlshaber West – in Italien auf den Oberbefehlshaber Südwest – in den besetzten Ostgebieten auf die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen und den Wehrmachtbefehlshaber Ostland für ihren jeweiligen Befehlsbereich – in Dänemark und Norwegen auf die Wehrmachtbefehlshaber.
- 1. Ich übertrage die vollziehende Gewalt – mit dem Recht der Delegation auf die territorialen Befehlshaber – im Heimatkriegsgebiet auf den Befehlshaber des Ersatzheeres unter gleichzeitiger Ernennung zum Oberbefehlshaber im Heimatkriegsgebiet – in den besetzten Westgebieten auf den Oberbefehlshaber West – in Italien auf den Oberbefehlshaber Südwest – in den besetzten Ostgebieten auf die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen und den Wehrmachtbefehlshaber Ostland für ihren jeweiligen Befehlsbereich – in Dänemark und Norwegen auf die Wehrmachtbefehlshaber.
- 2. Den Inhabern der vollziehenden Gewalt sind unterstellt:
- a) sämtliche in ihrem Befehlsbereich befindlichen Dienststellen und Einheiten der Wehrmacht einschl. der Waffen-SS, des RAD und der OT;
- b) alle öffentlichen Behörden (des Reiches, der Länder und der Gemeinden), insbesondere die gesamte Ordnungs-, Sicherheits- und Verwaltungspolizei;
- c) alle Amtsträger und Gliederungen der NSDAP und der ihr angeschlossenen Verbände;
- d) die Verkehrs- und Versorgungsbetriebe.
- 2. Den Inhabern der vollziehenden Gewalt sind unterstellt:
- 3. Die gesamte Waffen-SS ist mit sofortiger Wirkung ins Heer eingegliedert.
- 4. Die Inhaber der vollziehenden Gewalt sind für die Aufrechterhaltung der Ordnung und öffentlichen Sicherheit verantwortlich. Sie haben insbesondere zu sorgen für:
- a) die Sicherung der Nachrichtenanlagen,
- b) die Ausschaltung des SD.
- a) die Sicherung der Nachrichtenanlagen,
- 4. Die Inhaber der vollziehenden Gewalt sind für die Aufrechterhaltung der Ordnung und öffentlichen Sicherheit verantwortlich. Sie haben insbesondere zu sorgen für:
- Jeder Widerstand gegen die militärische Vollzugsgewalt ist rücksichtslos zu brechen.
- In dieser Stunde höchster Gefahr für das Vaterland ist Geschlossenheit der Wehrmacht und Aufrechterhaltung voller Disziplin oberstes Gebot.
- Ich mache es daher allen Befehlshabern des Heeres, der Kriegsmarine und der Luftwaffe zur Pflicht, die Inhaber der vollziehenden Gewalt bei Durchführung ihrer schwierigen Aufgabe mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu unterstützen und die Befolgung ihrer Weisungen durch die untergeordneten Dienststellen sicherzustellen. Der deutsche Soldat steht vor einer geschichtlichen Aufgabe. Von seiner Tatkraft und Haltung wird es abhängen, ob Deutschland gerettet wird.“
Siehe auch
Verweise
Filmbeitrag
- Valkyrie: The Plot To Kill Hitler (englischsprachig)