VB
Die Abkürzung VB, Vb oder vB steht für:
- Venice Beach, Teil der Stadt Los Angeles
- Verantwortlicher für (den) Brandschutz, siehe Brandschutzbeauftragter
- Verbindungsbeamte, Verbindungsbeamter, Verbindungsbeamtin, eine berufliche Funktion der Polizei und des Zolls
- Veřejná bezpečnost, die tschechoslowakische Polizei vor 1990
- Verfahrensbeschreibung im Versuchsbereich
- Verfassungsbeschwerde, ein außerordentlicher Rechtsbehelf im deutschen Recht
- Verkehrsbehinderung, Abkürzung im Polizeijargon
- Verlegungsbeschluss
- Versorgungsbereich
- Versuchsbericht
- Versuchsbetrieb
- Vertriebsbeauftragter, siehe Handelsvertreter
- Verwaltungsbereich
- Verwaltungsbehörde
- Verwaltungsbezirk
- Virginia Beach, die größte Stadt des VS-Staates Virginia
- Vlaams Belang, eine nationalistische belgische Regionalpartei
- Vöcklabruck (Kfz-Kennzeichen), Stadt und Bezirk in Oberösterreich
- Vogelsbergkreis (Kfz-Kennzeichen), ein Landkreis im Regierungsbezirk Gießen in Hessen
- Vogtlandbahn
- Völkerbund, eine ehemalige Internationale Organisation mit Sitz in Genf
- Völkischer Beobachter, nationalsozialistische Tageszeitung
- Volksbank, ein Kreditinstitut in der Rechtsform einer Genossenschaft
- Volksbibliothek
- Volksboot, ein populärer Jollentyp, siehe VB-Jolle
- Volksbühne, ein Verein, der seinen Mitgliedern Theaterbesuche zu ermäßigten Preisen ermöglicht
- Volksbund, kurze Bezeichnung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
- Vollbefriedigend, juristische Notenstufe zwischen „gut “ und „befriedigend“
- Vollblüter, Pferde, deren Abstammung auf Araberpferde zurückgeht
- Volleyball, eine Mannschaftssportart aus der Gruppe der Rückschlagspiele
- Vollstreckungsbescheid (früher: Vollstreckungsbefehl) – siehe Mahnverfahren
- Vollziehungsbeamter, Vollstrecker öffentlich-rechtliche Forderungen, z. B. im Auftrag einer Gemeinde oder des Finanzamts
- Vollzugsbeamter, Amtsträger, der Rechtsnormen des Eingriffsrechtes vollzieht
- Vollzugsbekanntmachung (auch: VollzBek)
- Vollzugsbestimmung
- Voluntary Battalion (englisch für Hilfsbataillon)
- Vorbemerkung im Schrifttum, meist bei Verordnungen
- Vorgeschobener Beobachter beim Militär