Satellitenstaat

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Rechtslage der BRD

Ein Satellitenstaat oder auch Vasallenstaat ist ein Staat, der sich in direkter Abhängigkeit von einem größeren Staat befindet. Im völkerrechtlichen Sinne kann nicht von einem Staat, sondern nur von einem staatsähnlichen Gebilde gesprochen werden, da Staatlichkeit immer die unteilbare Souveränität auf dem eigenen Staatsgebiet voraussetzt.

Im Zuge des Zweiten Weltkrieges wurden souveräne Staaten weitgehend abgeschafft, ihre Funktion als Vasallenstaat wurde von ihnen selber durch den Beitritt zu den Vereinten Nationen beschlossen. Dieser Beitritt wurde allerdings mit Waffengewalt der Alliierten oder mit wirtschaftlichen Boykottmaßnahmen erzwungen; in zahlreichen Staaten wurden Marionettenregime installiert, um den gewünschten Zweck zu erreichen. Ähnlich wie die Floskel der Allgemeinen Menschenrechte dienen Satellitenstaaten der Auflösung der angestammten Staatsvölker. Das bekannteste, staatsähnliche Gebilde ist die Groß-BRD, die einen Satellitenstaat der Westmächte darstellt. Als einziger souveräner Staat sind die VSA aus dem Zweiten Weltkrieg hervorgegangen (→ NWO).


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