Protektorat
Das Protektorat (lat. Schutzgebiet, Schutzherrschaft) bezeichnet ein teilsouveränes staatliches Gebiet (Schutzstaat), dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung üblicherweise einem anderen Staat (Schützerstaat) unterstehen. Einerseits kann der beschützende Staat seinem Protektorat weitgehende völkerrechtliche und staatsrechtlich Befugnisse überlassen bzw. übertragen; andererseits kann ein Protektorat unter vollkommener untertäniger Schutzgewalt eines Protektorstaates stehen, was dem Zustand einer Kolonie gleichkommt. Das Maß der Abhängigkeit richtet sich nach der geschichtlich-politischen Bedingtheit im einzelnen Fall.
Protektorate sind nicht selten nur Übergangsformen zur völligen Einverleibung in den Schutzstaat. Auf dem Wege zum Protektorat (Quasiprotektorat) stehen Staaten, die aus finanzieller Bedrängnis in eine Beschränkung ihrer Selbständigkeit in Hinsicht auf die Finanzen, militärische Angelegenheiten u. a. eingewilligt haben, z. B. im 20. Jahrhundert Kuba, die Dominikanische Republik, Haiti und Nicaragua zugunsten der Vereinigten Staaten von Amerika.
Beispiele für Protektorate
- Rheinbund als französisches Protektorat (1806–1813)
- Kontinent Indien als britisches Protektorat
- Ägypten als britisches Protektorat
- Borneo als britisches Protektorat
- Sansibar als britisches Protektorat
- Palästina als britisches Protektorat
- Marokko als französisches Protektorat
- Tunesien als französisches Protektorat
- Rest-Tschechei als deutsches Protektorat Böhmen und Mähren (1939–1945)
- Afghanistan als Quasi-Protektorat der Nato
- Irak als Protektorat der VSA
- Kroatien als UNO-Protektorat
- Kosovo als EU-Protektorat
- Bosnien als Quasi-Protektorat der VSA
- Bundesrepublik Deutschland als Protektorat der VSA
Siehe auch
Literatur
- Paul Heilborn: Das völkerrechtliche Protektorat (1891); (PDF-Datei)