Protektorat

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Die Freiburger Zeitung vom Juni 1942: Errichtung eines Protektorats, das später mit der BRD als Besatzungskonstrukt verwirklicht wurde.

Das Protektorat (lat. Schutzgebiet, Schutzherrschaft) bezeichnet ein teilsouveränes staatliches Gebiet (Schutzstaat), dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung üblicherweise einem anderen Staat (Schützerstaat) unterstehen. Einerseits kann der beschützende Staat seinem Protektorat weitgehende völkerrechtliche und staatsrechtlich Befugnisse überlassen bzw. übertragen; andererseits kann ein Protektorat unter vollkommener untertäniger Schutzgewalt eines Protektorstaates stehen, was dem Zustand einer Kolonie gleichkommt. Das Maß der Abhängigkeit richtet sich nach der geschichtlich-politischen Bedingtheit im einzelnen Fall.

Protektorate sind nicht selten nur Übergangsformen zur völligen Einverleibung in den Schutzstaat. Auf dem Wege zum Protektorat (Quasiprotektorat) stehen Staaten, die aus finanzieller Bedrängnis in eine Beschränkung ihrer Selbständigkeit in Hinsicht auf die Finanzen, militärische Angelegenheiten u. a. eingewilligt haben, z. B. im 20. Jahrhundert Kuba, die Dominikanische Republik, Haiti und Nicaragua zugunsten der Vereinigten Staaten von Amerika.

Beispiele für Protektorate

Siehe auch

Literatur