Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Kurzname: „Verdi“, Wortmarke „ver.di“, Aussprache: /ˈvɛrdiː/) ist eine Mitgliedsgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Sitz in Berlin. Sie hat knapp 2,1 Millionen Mitglieder (Stand: 30. Juni 2011)[1] und ist damit die zweitgrößte Gewerkschaft im DGB nach der IG Metall. Ver.di ist die größte Gewerkschaft für Dienstleistungsbranchen in der Bundesrepublik Deutschland.

Gründungsgewerkschaften

Ver.di entstand 2001 durch Zusammenschluß von fünf Einzelgewerkschaften, die bis auf die DAG dem Deutschen Gewerkschaftsbund angehörten:

Interne Organisation

Ver.di ist in einer Matrixorganisation horizontal und vertikal gegliedert: Die horizontale Gliederung besteht aus den Ebenen Ort, Bezirk, Land und Bund. Die vertikale Gliederung umfaßt Fachbereiche, die sich um berufliche und berufspolitische Themen kümmern. Daneben gibt es die Personengruppen wie Jugend, Frauen, Senioren, Erwerbslose und Selbständige. Die Mitglieder der Gewerkschaft werden im Zuge der „Kampf-gegen-Rechts“-Doktrin seitens der Verdi-Bezirksleitungen teils aufgefordert, ihre Kollegen, Mitarbeiter und Auszubildende genauer zu „beobachten“ und bei unerwünschter rechter („rechtspopulistischer“ etc.) Einstellung gegen diese „aktiv zu werden“ (zu agitieren).[2]

Fachbereiche

Die 13 Fachbereiche (FB) orientieren sich an den Branchen der Arbeit- und Auftraggeber:

  • FB 01 – Finanzdienstleistungen
  • FB 02 – Ver- und Entsorgung
  • FB 03 – Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
  • FB 04 – Sozialversicherung
  • FB 05 – Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • FB 06 – Bund und Länder
  • FB 07 – Gemeinden
  • FB 08 – Medien, Kunst und Industrie
  • FB 09 – Telekommunikation, Informationstechnologie, Datenverarbeitung
  • FB 10 – Postdienste, Speditionen und Logistik
  • FB 11 – Verkehr
  • FB 12 – Handel
  • FB 13 – Besondere Dienstleistungen

Einzelne Fachgruppen

Unterhalb der Ebene der Fachbereiche können Fachgruppen gebildet werden, die die berufsspezifischen Interessen besonders fördern sollen. Beispielsweise sind dies für die Fachbereiche 6 (Bund und Länder) und 8 (Medien, Kunst und Industrie):

Fachgruppen im Bereich Bund und Länder

  • Bundeswehr
  • Stationierungsstreitkräfe
  • Bundes- und Landesverwaltungen
  • Bundes-, Landesfinanz- und Steuerverwaltung
  • Justiz
  • Bundesverkehrs- und Straßenbauverwaltung
  • Flugsicherung
  • Staatliche Bauverwaltung
  • Statistische Ämter

Fachkommissionen

Innerhalb einer Fachgruppe können sich Fachkommissionen bilden. So gibt es in der Fachgruppe Bund und Länder vier Fachkommissionen:

  • Bund
  • Land
  • Landessozialverwaltung
  • Vermessung Kartographie

Personengruppen

Sogenannte Personengruppen können laut Verdi-Satzung gebildet werden. Diese sind antragsberechtigt an alle Gliederungen. Zu den Personengruppen zählen:

  • Frauen
  • Senioren
  • Jugend
  • Selbstständige
  • Erwerbslose
  • Arbeiter
  • Beamte
  • Meister, Techniker und Ingenieure

Jugend

ver.di Jugend ist die Jugendorganisation von ver.di, in ihr sind alle Mitglieder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr automatisch organisiert.

Landesbezirke

In den 16 Bundesländern gibt es elf Landesbezirke.

  • Nord, bestehend aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
  • Berlin-Brandenburg
  • Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen als vorläufiger Name
  • Hamburg
  • Niedersachsen/Bremen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Hessen
  • Saar
  • Baden-Württemberg
  • Bayern

Vorstandsmitglieder

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. vergl. auch Grafik im DGB-Einblick 2/2011 vom 14. März 2011
  2. So hat der Verdi-Bezirk Süd-Ost-Niedersachen eine „Handlungshilfe für den Umgang mit Rechtspopulisten in Betrieben und Verwaltung“ herausgegeben. Darin empfiehlt die Gewerkschaft, genau darauf zu achten, ob ein Verdi-Mitglied auch Mitglied in der AfD ist oder „rechtspopulistische Positionen“ im Betrieb verbreitet. (Vgl.: Verdi fordert Mitglieder zum Spitzeln auf, Junge Freiheit, 24. März 2017)