Vertrag von Landin
Der Vertrag von Landin bezeichnet einen Vertragsschluß zwischen Pommern und Brandenburg bei Landin im Jahre 1250.
Er gilt als Geburtsstunde der Uckermark. Das vereinigte Uckerland („terra ukera“) wird seither als Uckermark bezeichnet. Ort des Vertragsabschlusses und Namensgeber war die Gemeinde Landin, in der die Brandenburger wahrscheinlich am Kappenberg zwischen Hohen- und Niederlandin ein Lager aufgeschlagen hatten.
Vertragspartner der Askanier war der Pommernherzog Barnim I. („der Städtegründer“) aus dem pomoranischen Geschlecht der Greifen, der in dem Tauschgeschäft die nördliche Uckermark (Terra uckra) bis zur Welse, Randow und Löcknitz gegen das halbe Land Wolgast an die Askanier abtrat. Damit gehörten die gesamten ehemaligen Gebiete der Ukranen und Retschanen, zur Uckermark vereinigt, zur Mark Brandenburg.