Vertrag von Wischegrad

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Zum Vertrag von Wischegrad trafen sich Ende Oktober 1335 die Könige von Böhmen, Ungarn und Polen in Plintenburg. Johann von Böhmen, der mit seinem Sohn Karl kam, der sein Nachfolger als böhmischer König, dann aber auch deutscher König und Kaiser Karl IV. wurde, der ungarische König Karl von Anjou, und Kasimir III. von Polen.

Ihre Beauftragten hatten bereits am 24. August 1335 im Vertrag von Trentschin in einem Vorvertrag vereinbart, daß Kasimir III. auf seine unberechtigten Ansprüche auf Schlesien verzichtete, wenn König Johann von Böhmen seinerseits auf den rechtmäßigen polnischen Königstitel verzichten würde.

Das Treffen endete mit dem Staatsvertrag über die Herrschaft in Schlesien vom 19. November 1335, der festlegte:

Ober- und Niederschlesien werden an die Krone Böhmens angeschlossen und damit an das Heilige Römische Reich deutscher Nation.

Die Oberherrschaft Schlesiens kam somit zur Krone Böhmens und damit unter die Kaisergewalt Deutschlands. Im Gegenzug verzichtete der böhmische König definitiv auf die polnische Königskrone, die ihm rechtmäßig zustand. Dieser Vertrag wurde 1337 in Posen und 1339 auch in Krakau urkundlich wiederholt und bekräftigt. Seitdem gehört Schlesien als eigenes Herrschaftsgebiet zum Königreich Böhmen und damit zum Heiligen Römischen Reich deutscher Nation.

Siehe auch

Verweise