Pacta sunt servanda

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Pacta sunt servanda (lat. | dt. Verträge sind einzuhalten) ist ein juristischer Grundsatz zum Prinzip der Vertragstreue. Dies bedeutet, daß Verträge grundsätzlich zu erfüllen sind. Dieser Grundsatz ist im deutschen BRD-Privatrecht in § 242 BGB festgeschrieben.[1] Durch diesen Grundsatz soll festgehalten werden, daß die vertragsbrüchige Partei immer rechtswidrig handelt. Durch eine Ausdehnung des dispositiven Rechts und der Rechtsinterpretation der BRD-Gerichte ist es allerdings schwierig, im gegenwärtigen BRD-System trotz rechtswidrigen Verhaltens des Vertragspartners tatsächlich gültige Rechtspositionen durchzusetzen.

Weiterhin hat dieser Grundsatz große Bedeutung im Völkervertragsrecht, da auf dieser staatlichen Ebene Vertragstreue als wesentliche Bedingung für eine friedliche Verständigung angesehen wird. Dies bedeutet, daß bei einem Regierungswechsel eines Vertragspartners völkerrechtlich wirksam abgeschlossene Verträge nicht durch geänderte nationale Gesetze gebrochen werden dürfen (Art. 26 WVRK). Dies bildet auch die Basis der Rechtshierarchien.

Siehe auch

Literatur

Fußnoten

  1. Demnach darf nach Treu und Glauben darauf vertraut werden, daß abgeschlossene Verträge auch eingehalten werden.