Vertrag von Wehlau
Der Vertrag von Wehlau vom 19. September 1657 war ein in Wehlau zwischen Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen und dem polnischen König Johann II. Kasimir geschlossener Vertrag, in dem Polen für alle Zeiten auf seine unberechtigten Ansprüche auf Ost- und Westpreußen verzichtete. Das Herzogtum Preußen, der vormalige deutsche Ordensstaat, fiel damit unter brandenburgische Verwaltung. 1701 wurde dieses Herzogtum dann zum Königreich Preußen erhoben.
Da der Vertrag durch Polen erst am 6. November 1657 in Bromberg ratifiziert wurde, wird er auch manchmal Vertrag von Bromberg genannt.
Siehe auch
Verweise
- Der Vertrag von Wehlau. Eine Betrachtung von Generalmajor a D. Dr. Walter Grosse (PDF-Datei)
- Schwedens Beispiel folgten Polen und die Welt (PAZ, 14.11. 2011)
Literatur
- Ernst Jacob Salzer: Der Übertritt des Grossen Kurfürsten von der schwedischen auf die polnische Seite während des ersten nordischen Krieges, 1904 (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!
- Edmund Jerusalem: Die Teilnahme Österreichs am ersten nordischen Kriege bis zu den Verträgen von Wehlau und Bromberg 1655-1657 (1908) (PDF-Datei)