Waffenruhe
Die Waffenruhe (oder Feuerpause) ist ein Abkommen zwischen zwei verfeindeten Parteien, alle Kämpfe und kriegerische Aktivitäten (im Gegensatz zum Waffenstillstand) auf kurze Zeit und zu einem bestimmten Zweck einzustellen.
Der Zweck solcher Feuerpausen kann sein:
- Bergung von Gefallenen und Versorgung von Verwundeten
- Sicherstellung des freien Geleits von Parlamentären
- Sondierung der Lage oder Neuordnung der Truppen
- Sondierung der Möglichkeiten für einen Waffenstillstand
Die Begriffe Feuerpause, Waffenruhe und Waffenstillstand werden häufig synonym verwendet. Im völkerrechtlichen Sprachgebrauch hat sich jedoch eine Unterscheidung zwischen einer meist vorübergehenden Waffenruhe (Feuerpause) und einem vertraglich festgelegten Waffenstillstand eingebürgert.
Die Waffenruhe soll etwa die Bergung von Verletzten, die Evakuierung der Zivilbevölkerung oder den Durchlaß von Unterhändlern ermöglichen. Ein Waffenstillstand ist dagegen oft Vorstufe zu einem Friedensvertrag. Das grundlegende völkerrechtliche Vertragswerk über das Verhalten im Krieg, die Haager Landkriegsordnung von 1907, kennt nur den Begriff „Armistice“, der zumeist mit Waffenstillstand übersetzt wird.
In Artikel 36 der Haager Landkriegsordnung ist definiert: „Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. Ist eine bestimmte Dauer nicht vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jederzeit die Feindseligkeiten wieder aufnehmen.“[1]