Zur Disposition

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Offiziere zur Disposition (abgekürzt z. D.) waren in Deutschland bis 1945 führende und/oder fachkompetente Persönlichkeiten des Heeres, die im Bedarfsfall nach der eigentlichen Verabschiedung erneut in den aktiven Dienst versetzt werden konnten.

Erläuterung

Offiziere, zumeist ab Oberst, konnten in den deutschen Streitkräften des Kaiserlichen Heeres bis zur Wehrmacht zur Disposition als Zusatz zum Dienstgrad, gestellt werden. Sie schieden damit aus dem aktiven Dienst aus und erhielten eine Pension. Sie waren berechtigt, Uniform und Ehrenzeichen zu tragen. Z. D. ist weder mit dem Offizier zur Verfügung noch zur Verwendung (z. V.) zu verwechseln.

Dies entsprach nach heutigem Sprachgebrauch einer Versetzung in den „einstweiligen Ruhestand“. Sie befanden sich unter Kontrolle der Landwehrbehörden und standen im Mobilmachungsfall als Kommandeure oder für ähnliche Dienststellungen zur Verfügung. Dies geschah insbesondere während des Ersten Weltkriegs. In diesem Fall entfiel die Pension und der Offizier erhielt wieder den normalen Sold.

Beispiele

Bekannte Beispiel dafür sind der spätere Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg, der General der Infanterie Alfred von Loewenfeld, der General der Infanterie Hans Gaede oder der Admiral August Ludwig von Schröder.

Siehe auch