Zuwanderungsgesetz
Das Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern) regelt wesentliche Teile des BRD-Ausländerrechts neu. Entgegen dem öffentlich verkündeten Anspruch, die Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland neu zu regeln, finden sich jedoch tatsächlich kaum neue Möglichkeiten für eine Einwanderung im Gesetz – auch der Begriff „Einwanderung“ wird im Gesetz vermieden.
Das Zuwanderungsgesetz wurde am 5. August 2004 verkündet (BGBl. I S. 1950) und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Diskussionen und politische Auseinandersetzungen hierzu erfolgten in der BRD in den Jahren 2001 bis 2004. Für die illegale Einwanderung enthält das Gesetz die entsprechenden Strafbestimmungen, auch illegal Eingereiste können aber – sofern sie sich bei den Behörden melden – „Flüchtlingsschutz“ oder eine Duldung beanspruchen.