Bundestagswahlen

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Parlamentswahl im politischen Gefüge der BRD: Schaubild Funktionieren einer westlichen Demokratie, ausdruckbare Grafik (A4), Quelle: Metapedia, 2016

In der Bundestagswahl werden die Abgeordneten für den Bundestag des Besatzungskonstruktes BRD gewählt. Vor jeder „Wahl“ bestimmen die großen Parteien (meist CDU und SPD) einen Kanzlerkandidaten. Damit wird der Wahlkampf eingeläutet. Neben dem alten Straßenwahlkampf wie Plakate aufhängen, Flugblätter verteilen oder Informationsstände betreiben, nimmt die Bedeutung der Medien wie des Weltnetzes oder des Fernsehens immer mehr zu. Die erste Bundestagswahl fand im August 1949 und die letzte am 26. September 2021 statt.

Grundlegendes

Theorie

Das Grundgesetz und das Bundeswahlgesetz legen die Rahmenbedingungen für die Wahl zum BRD-Bundestag fest. In Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 GG heißt es: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“

Wahlberechtigt ist jeder Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern er die Volljährigkeit erreicht hat. Jeder Wähler ist sowohl berechtigt zu wählen (aktives Wahlrecht) als auch berechtigt, gewählt zu werden (passives Wahlrecht). Für eine Kandidatur ist es nicht notwendig, in einer Partei Mitglied zu sein. In Artikel 38[1] legt das Grundgesetz fest, daß die Wahl „allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim“ sein muß.

  • Allgemeinheit der Wahl bedeutet, daß jeder Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ab 18 Jahre unabhängig von Religionszugehörigkeit, politischer Anschauung oder Geschlecht das Recht hat zu wählen und gewählt zu werden.
  • Freiheit der Wahl bedeutet, daß jeder Wahlberechtigte seine Entscheidung für eine Partei oder einen Kandidaten ohne politischen, staatlichen oder wirtschaftlichen Druck treffen kann.
  • Unmittelbarkeit bedeutet, daß die Wähler ihre Vertreter direkt wählen.
  • Gleichheit bedeutet, daß alle Staatsbürger der Bundesrepublik das aktive und passive Wahlrecht in gleicher Weise ausüben können und die Stimmen der Wahlberechtigten unabhängig von Rasse, Religion, Einkommen oder politischer Einstellung nicht nur den gleichen Zählwert, sondern auch den gleichen Erfolgswert haben.
  • Geheim bedeutet, daß niemand von der Entscheidung eines bestimmten Wählers Kenntnis nehmen kann.

Praxis

Tatsächlich ist die Wahl bereits deshalb nicht „frei“, weil staatliche Stellen (Verfassungsschutz) amtlich Partei gegen Opposition ergreifen, „gleich“ ist sie nicht, weil dem die 5-%-Klausel entgegensteht, wobei deren Sperrwirkung durch Machenschaften der 17 Behörden des Inlandsgeheimdienstes potenziert wird, und „unmittelbar“ ist sie nicht, weil die Parteiliste dem Volk die Vorauswahl seiner Abgeordneten weitgehend abnimmt. Auch sind erhebliche Zweifel an dem Anspruch „geheim“ angebracht, vor allem bei der Briefwahl. Denn nur in einer Kabine in einem beaufsichtigten Wahllokal ist eine unbeobachtete Stimmabgabe gewährleistet.

Statt alter, gebrechlicher, schwerkranker und gesetzlich betreuter Wahlberechtigter – in deren Zuhause sowie in Einrichtungen – kreuzen zudem in vielen Fällen deren Pfleger und Betreuer die eigenen Favoriten an. Dieser Umstand ist manifest, wird aber in den Systemmedien und auch in „alternativen“ Medien strikt nicht zur Sprache gebracht oder gar näher untersucht.

Wahlsystem

Das Bundestagswahlrecht beruht auf dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl. Die Erststimme dient der Personalisierung, und die Zweitstimme wird nach dem Prinzip des Verhältniswahlrechts berechnet.

Erststimme

Mit der Erststimme bestimmt der Wähler einen Direktkandidaten seines Wahlkreises, der sich dort für ein Direktmandat im Bundestag bewirbt. Die Erststimme beruht auf dem Mehrheitswahlrecht, also nur derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen hat, kommt in den Bundestag.

Zur Zeit existieren 299 Wahlkreise. Also werden 299 Mandate des Bundestages an die jeweils in den Kreisen gewählten Kandidaten vergeben. Allerdings bestimmt man mit der Erststimme nicht die Stärke der Parteien im Bundestag. Für jedes Direktmandat in einem Bundesland erhält die Partei dort grundsätzlich ein Listenmandat weniger.

Zweitstimme

Die Zweitstimme ist die maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung im Bundestag. Mit ihr wählt der Wähler eine Partei, deren Kandidaten auf einer Landesliste zusammengestellt werden. Alle 598 Bundestagsmandate werden nach ihren bundesweiten Zweitstimmenzahlen auf die Parteien verteilt, die bundesweit entweder mindestens 5 % der gültigen Zweitstimmen auf sich vereinen oder (über die Erststimme) mindestens drei Direktmandate erringen.

Kritik

Pfeil 2 siehe auch.pngSiehe auch: Parlamentarismus bzw. Demokratie

Um für die Wahl zum BRD-Bundestag wahlberechtigt zu sein, ist (nach Artikel 38, Absatz 2 des Grundgesetzes) die deutsche Staatsangehörigkeit notwendig. Die Staatsangehörigkeit legt jedoch ausschließlich fest, welchem Staat eine Person angehört. Sie legt jedoch keinesfalls fest, welche Volkszugehörigkeit bzw. Nationalität die Person innehat. Die Angehörigkeit einer Person zu einem Staat ist beliebig veränder- und austauschbar, die Zugehörigkeit einer Person zu seinem Volk jedoch nicht. Daraus ergeben sich schon mehrere strittige Punkte:

  • Nach Artikel 38 Abs. 2 Grundgesetz[2] sind die gewählten Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes“. Wahlberechtigt ist jedoch jede Person, welche Träger der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Die Staatsbürgerschaft wird nicht nach dem Abstammungsprinzip verliehen, sondern jeder kann sie erwerben, auch wenn er kein Volksdeutscher ist.

Zudem beeinträchtigt die Fünf-Prozent-Hürde die Chancengleichheit der Parteien und den Erfolgswert der einzelnen Stimmen.

Abnehmende Bedeutung der Wahlstimme

Bei 61,18 Millionen Wahlberechtigten bei Bundestagswahlen (2021) hat jede Stimme einen einundsechzigmillionstel Einfluß auf die Aussendung weitgehend vorausgewählter Listenkandidaten als Repräsentanten, welche dann an Aufträge und Weisungen der Wähler nicht gebunden sind.

Durch andauerndes Vermehren der Wahlberechtigten, die nicht dem deutschen Volk angehören, sei es durch Einbürgerung oder Verschenken von zweiten Staatsbürgerschaften, verwässert das Gesetzgebungspersonal der BRD-Blockparteien den Einfluß von Wählern, die dem deutschen Volk, dem genuinen Staatsvolk, angehören, in immer stärkerem Ausmaß.

Wahlergebnisse

Siehe auch

Wahlen der Länderparlamente

Pfeil 2 siehe auch.pngSiehe auch: Landtagswahl

Fußnoten