Reductio ad Hitlerum

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Als Reductio ad Hitlerum bezeichnete der in den VSA agierende jüdische Hochschullehrer Leo Strauss in seinem 1953 erschienenen Buch Natural Rights and History ein Scheinargument, das sich der, nach dem Zweiten Weltkrieg propagierten, extremen Negativität Adolf Hitlers bedient.

Strauss’ Kritik an Weber

Strauss diskutiert die Thesen des Soziologen Max Weber, welcher die Sozialwissenschaften wertfrei und ethisch neutral betreiben wollte.

Dieser Ansatz von Weber führt laut Strauss mit Notwendigkeit zum Nihilismus oder zu der Ansicht, dass vor dem Urteil des Verstandes jede Auffassung wie schlecht, gemein oder verrückt auch immer, so legitim wie jede andere Auffassung sei. Laut Strauss sah Weber die westliche Zivilisation vor der Alternative, sich entweder spirituell zu erneuern und zu alten Werten zurückzukehren oder aber einer mechanischen Versteinerung unter einer Hülle krampfartigen Selbstbewusstseins anheimzufallen. Eine Entscheidung zwischen diesen Alternativen habe Weber als ein Wert- oder Glaubensurteil empfunden und darum vom Standpunkt der Vernunft aus abgelehnt. Strauss kritisiert an diesem Ansatz, dass dann das Leben eines geistlosen Spezialisten oder herzlosen Lüstlings genauso verteidigt werden könne wie eine von Amos oder Sokrates empfohlenen Lebensführung.

Weber habe diese Konsequenzen vor sich selbst verheimlicht, behauptet Strauss und möchte ergründen warum. Hierzu müsse man den Gedanken Webers Schritt für Schritt folgen und gelange so unvermeidlich an einen Punkt, der (aus dem Blickpunkt seines Zeitgeistes) von „Hitler überschattet“ werde. Strauss - selbst ein Befürworter der sogenannten westlichen Wertegemeinschaft und Plutokratie und somit Gegner des Nationalsozialismus - gibt aber nun immerhin zu bedenken, dass eine Ansicht auch unter seinesgleichen nicht alleine deshalb abzulehnen sei, weil sie von Hitler geteilt werde:

„A view is not refuted by the fact that it happens to have been shared by Hitler.“[1]

Logische Form

Die allgemeine Form des Argumentes ist: Hitler war B, deshalb ist B schlecht., bzw. Hitler war/behauptete B und C ist/behauptet B, deshalb ist C schlecht/das von C Behauptete falsch. Der Fehler dieser Argumentation lässt sich mit der Reductio ad absurdum, die bei der Namensgebung als Vorbild gedient hat, bloßlegen. Die Reductio ad Hitlerum ist ein Spezialfall des logischen Fehlschlusses der Form: A ist B, und A ist C, also ist alles was B ist, auch C. Es ist im Speziellen A=Hitler und C=schlecht, wobei A ist C, also Hitler ist schlecht, bereits vorausgesetzt wird. Die Aussage „Weil Hitler B war, ist B schlecht.“ ist also auf logischer Ebene ungültig.

Die Tendenz, mit Hitler-Vergleichen zu argumentieren, beschreibt zugespitzt auch „Godwins Gesetz“.

Fußnoten

  1. Leo Strauss: Natural Right and History. University of Chicago Press 1953, Seite 42–43.


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