Ädil
Ein Ädil (Plural: Ädilen von lat. aediles, Singular aedilis, von aedes, „Tempel“) war eine obrigkeitliche Personen in der Republik des antiken Roms.
Zur Zeit der römischen Republik der Antike fiel in ihre Amtstätigkeit die Sorge für die Getreidezufuhr und die Getreidepreise, die Markt-, Straßen- und Baupolizei, die Instandhaltung der öffentlichen Bauten, Tempel, Straßen, Wasserleitungen, Kloaken, die Gesundheits-, Sicherheits- und Sittenpolizei (Überwachung der Bäder, Wirtshäuser u. s. w.), die Einrichtung der öffentlichen Spiele und Festlichkeiten, endlich auch die Sorge für Reinhaltung der Religion von ausländischen Bräuchen.
Das Amt entstand zusammen mit dem der Volkstribunen 494 v. d. Z. Wie diese waren die beiden Ädilen ursprünglich Beamte der Plebs. Zwei weitere, die aediles curules, deren Amt den Patriziern vorbehalten sein sollte, auf dessen ausschließlichen Besitz sie aber bald darauf verzichten mußten, kamen 367 v. d. Z. hinzu. Erst spät, 44 v. d. Z., schuf Julius Cäsar eine dritte Gattung, die aediles plebis Cereales, aus plebejischem Stand, welche die Spiele zu Ehren der Göttin Ceres zu leiten hatten und speziell der Versorgung der Stadt mit Getreide und der unentgeltlichen Verteilung desselben vorstanden. Sie scheinen aber bereits unter Augustus durch die Praefecti annonae ersetzt worden zu sein.
Anfangs waren die aediles plebis abhängig von den Tribunen, allmählich wurden sie von ihnen unabhängiger und traten auch in nähere Beziehung zum Senat. Die kurulischen Ädilen hatten wichtige Attribute vor den plebejischen voraus. Insbesondere stand ihnen allein eine, wenn auch begrenzte bürgerliche Gerichtsbarkeit zu, nämlich in Handelsprozessen; sie erließen auch beim Amtsantritt ein dem der Prätoren analoges Edikt und hatten einen Teil der Ehrenauszeichnungen der höhern Magistrate, insbesondere den elfenbeinernen Klappstuhl mit geschweiften Beinen, die sella curulis, von der sie ihren Beinamen führten. Auch erlangten sie weit früher als die plebejischen Ädilen nach Ablauf ihres Amtsjahres Stimmrecht und Anwartschaft auf einen Platz im Senat bei der nächsten Wahl. In entsprechender Weise waren unter die beiderlei Ädilen auch die Spiele verteilt, die von ihnen unter Aufwendung bedeutender Mittel aus eigenem Vermögen, mit steigendem Luxus, veranstaltet wurden und früh als Hauptmittel dienten, die Gunst des Volkes für die Bewerbung um die höheren Ämter zu gewinnen.
Während der Kaiserzeit dauerte die Ädilität, wenn auch unter vielen Beschränkungen, fort, bis sie im 3. Jahrhundert n. d. Z. aufgehoben wurde. Auch die römischen Kolonien und Municipien hatten je zwei Ädilen, die im wesentlichen den kurulischen Ädilen in Rom entsprachen.
Literatur
- Clason: Die kurulische Ädilität in: Römische Geschichte, Band 1 (Berlin 1873).