Ärmelband „Afrika“

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Das Ärmelband „Afrika“ war eine Auszeichnung der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg für die Teilnahme am Afrikafeldzug. Es wurde durch Adolf Hitler am 15. Januar 1943 gestiftet. Es wurde etwa 30.000 Mal vergeben. Die Verleihungsbefugnis begann ab dem Bataillonskommandeur aufwärts.

Das Ärmelband „Afrika“ darf nicht mit dem Ärmelstreifen „Afrikakorps“ verwechselt werden, der als Verbandsabzeichen an alle Angehörigen des Deutschen Afrikakorps vergeben wurde.

Geschichte

Anfang des Jahres 1941 beschloß Adolf Hitler, zur Unterstützung der italienischen Truppen in Nordafrika einen für Defensivzwecke ausreichenden sog. Sperrverband aufzustellen. Dieser Panzerverband sollte das weitere britische Vordringen auf Tripolis verhindern. Am 21. Januar 1941 erging die »Führeranweisung« zur Aufstellung dieses Panzer-Sperrverbandes. Die Führung wurde General Rommel übertragen. Am 12. Februar 1941 traf Rommel in Tripolis ein, und am 31. März begann die italienischdeutsche Gegenoffensive in Nordafrika. Am 9. April eroberte das Deutsche Afrikakorps Bardia, am 28. April Sollum. Vom 14. April bis 17. November 1941 dauerten die Abwehrkämpfe an der ägyptischen Grenze, und vom 18. November 1941 bis zum 17. Dezember 1941 kämpften die deutsch-italienischen Truppen in der Marmarica gegen die britischen Verbände.

Am 18. Juli 1941 stiftete der Oberbefehlshaber des Heeres den Ärmelstreifen Afrikakorps mit den Worten:

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„Das Deutsche Afrikakorps trägt zur Uniform einen Ärmelstreifen mit der Aufschrift ‚Afrikakorps‘.“

Hierbei handelte es sich aber nicht um ein Kampfabzeichen, sondern um ein Truppenverbands-Abzeichen, wie es schon mehrere im Heer gegeben hatte. Das genaue Datum für die Entscheidung Hitlers, das Ärmelband „Afrika“ als Kampfabzeichen der Wehrmacht zu schaffen, konnte bisher nicht geklärt werden. Die Wehrmachtteile erließen hierfür getrennt Durchführungsbestimmungen, und war das Heer mit der Verfügung des Oberkommandos des Heeres vom 15. Januar 1943 – die Kriegsmarine mit dem Erlaß des Oberkommandos der Kriegsmarine vom 29. Dezember 1942 und – die Luftwaffe mit dem Erlaß des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe vom 28. Januar 1943.

Träger

Verliehen wurde das Ärmelband an

a) Angehörige des Heeres, des Heeresgefolges, dem Heer unterstellte oder im unmittelbaren Auftrag des Heeres tätige Personen, die eine der folgenden Bedingungen erfüllt haben: Ehrenvoller Einsatz von mindestens sechs Monaten auf afrikanischem Boden; Verwundung bei einem Einsatz in Afrika; Erkrankung an einer auf dem Kriegsschauplatz zugezogenen Krankheit, die zum Verlust der vollen oder bedingten Tropendienstfähigkeit geführt hat ...

b) Marineangehörige mit ehrenvollem Einsatz von mindestens sechs Monaten auf afrikanischem Boden bzw. für schwimtuende Verbände mit Einsatz auf See von festen Stützpunkten Afrikas aus (Verbände usw., die Afrika lediglich anlaufen oder sonst vorübergehend berühren, fallen nicht unter den Begriff »in Afrika eingesetzt«).

Verwundung usw. — wie bei a).

c) Angehörige der Luftwaffe sowie an Nichtwehrmachtangehörige, die der Luftwaffe unterstellt oder in ihrem unmittelbaren Auftrag tätig sind, sofern sie die Bedingungen unter a) bzw. b) erfüllt haben.

Bestimmungen

Eine Änderung der Verleihungsbestimmungen erfolgte durch die Bekanntgabe eines Führerbefehls, der von der Luftwaffe am 20. Mai 1943, vom Heer am 1. Juli 1943 bekanntgegeben wurde:

Der Führer hat genehmigt, daß an Angehörige der Heeresgruppe Afrika, die an den Endkämpfen auf afrikanischem Boden, vom 6. Mai 1943 ab ehrenvoll teilgenommen haben, das „Ärmelband Afrika“ bereits nach viermonatigem Einsatz in Afrika (an Stelle der vorgeschriebenen sechs Monate) verliehen werden kann.

Eine weitere Änderung der Bestimmungen über die Verleihung des Ärmelbandes „Afrika“ erfolgte durch das Oberkommando der Wehrmacht vom 14. Dezember 1943. Hierzu heißt es:

In Erweiterung der Verleihungsberechtigung wird genehmigt, daß das Ärmelband „Afrika“ unabhängig von der Einsatzzeit verliehen werden kann, sofern der Auszuzeichnende sich bei den Kämpfen auf afrikanischem Boden eine deutsche Tapferkeitsauszeichnung (Eisernes Kreuz, Deutsches Kreuz in Gold, Nennung im Ehrenblatt usw.) erworben hat.

Als Endtermin für die Verleihung dieses Ärmelbandes setzte das Oberkommando der Wehrmacht den 31. Oktober 1944 fest.