Österreichische Staatsbürgerschaft
Die Österreichische Staatsbürgerschaft wurde mit dem Gesetz vom 5. Dezember 1918 über das Deutsch-Österreichische Staatsbürgerrecht nach dem Zusammenbruch der Habsburger Monarchie für Deutsche kreiert, die in Deutsch-Österreich wohnhaft waren. Das Gesetz bezog sich auf das Heimatrechtsgesetz von 1863 und das Staatsgrundgesetz vom Jahre 1867, das in Art. 1. regelte:
- Für alle Angehörigen der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder besteht ein allgemeines österreichisches Staatsbürgerrecht.
Das Staatsbürgergesetz von 1925 regelte dann die Landes- und Bundesbürgerschaft, für die die Heimatberechtigung erforderlich war. Nach dem Beitritt Österreichs zum Reich wurden diese Personen dann automatisch deutsche Staatsbürger (Reichsangehörige).[1] Nach der Zerstörung Deutschlands 1945 wurde die „Österreichische Staatsbürgerschaft“ erneut eingeführt, für die Bewohner Mitteldeutschlands wurde zudem eine Staatsbürgerschaft der DDR erfunden.