Aktionsbüro Mittelrhein
Das Aktionsbüro Mittelrhein (kurz: AB-Mittelrhein) war eine politische Vereinigung im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland (BRD), der 2012 willkürlich und wider besseres Wissen vom BRD-Staat die Bildung einer kriminellen Vereinigung unterstellt wurde. Der anschließende Gerichtsprozeß dauerte von 2012 bis 2017 und endete mit einer Einstellung des Verfahrens.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Verbot
In den Morgenstunden des 13. März 2012 gingen hunderte Polizisten in mehreren BRD-Bundesländern gegen nationale Aktivisten vor. Die Nationalisten waren über das Aktionsbüro Mittelrhein vernetzt, welches durch die Behörden zu einer „kriminellen Vereinigung“ konstruiert wurde.
24 Nationalisten wurden festgenommen, die sich, mit Ausnahme einer hochschwangeren Frau, auch zwei Wochen später noch in Untersuchungshaft befanden. Worin genau die strafbaren Handlungen liegen würden, blieb auch nach einer Pressemitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft offen.
Wie über Strafverteidiger bekannt wurde, stützen sich die Vorwürfe auf die Erstellung und Verbreitung von Propagandamaterial, wobei es sich um legale Aufkleber handelte, deren Verkleben im Jahre 2012 eine Ordnungswidrigkeit darstellte, heute aber straftatbewehrt ist. Darüber hinaus sah der Staatsapparat eine aggressiv-kämpferische Grundhaltung, da es in der Vergangenheit nach einem brutalen Überfall von Linksextremisten auf einen Aktivisten in seiner Wohnung zu einer Spontandemonstration von rund 100 Nationalisten gekommen war. Pressemeldungen ist derweil zu entnehmen, Einzelne hätten den politischen Gegner systematisch ausspioniert, eine SMS mit einem angeblichen Aufruf zur Gewalt gegen Linke versandt und sollen bei einer Auseinandersetzung im Februar 2011 in Dresden beteiligt gewesen sein.[1]
Prozeß
Am 20. August begann der Prozeß wegen der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ „Aktionsbüro Mittelrhein“ gegen Nationalisten vor dem Koblenzer Landgericht. Angeklagt waren 26 Männer im Alter zwischen 19 und 54 Jahren. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, Mitglied bzw. Unterstützer einer kriminellen Vereinigung - dem „Aktionsbüro Mittelrhein“ - zu sein. Mitglieder der Gruppe lebten bis März in einer Wohngemeinschaft im sogenannten „Braunen Haus“ in Bad Neuenahr-Ahrweiler.[2]
Am zweiten Prozeßtag wurden vor der Verlesung der Anklageschrift keine weiteren Anträge der Anwälte vom Gericht angenommen. Das Verlesen der Anklageschrift von Staatsanwalt Spengler im Wechsel mit seinem Kollegen dauerte ca. zwei Stunden.
Zu Beginn des dritten Prozeßtages teilte der Vorsitzende Richter Hans-Georg Göttgen mit, daß alle Befangenheitsanträge gegen das Gericht von anderen Richtern des Landgerichts geprüft und als unbegründet abgelehnt worden seien. Im Laufe des Verhandlungstages stelllten weitere Anwälte neue Befangenheitsanträge gegen die Berufsrichter sowie gegen die Schöffenrichter.[3]
Prozeßeinstellung
Am 30. Mai 2017 wurde der Prozeß gegen das AB Mittelrhein nach fünf Jahren Dauer eingestellt. Die Gründe waren der Eintritt ins Rentenalter des Vorsitzenden Richters und daß dadurch der Prozeß nochmal von vorn hätte aufgerollt werden müssen. Im Ergebnis bedeutet dies, das die Substanzlosigkeit der Anklageschrift eingeräumt werden mußte.[4]
Siehe auch
Verweise
- Offizielle Weltnetzseite des Aktionsbüros Mittelrhein auf archive.org
- Berichte von allen Prozeßtagen
- Informationen zum Prozess gegen das AB-Mittelrhein, Junge Nationaldemokraten, 17. Mai 2013
- Björn Clemens: Vorläufiges Ende einer Justizgroteske: AB-Mittelrhein-Prozess geplatzt!, Compact, 2. Mai 2017