A.C.A.B.
A.C.A.B. steht für die englischsprachige Losung „All Cops Are Bastards“ (wörtlich „Alle Bullen sind Bastarde“). Diese wird von zahlreichen Jugendsubkulturen verwendet, z. B. von Autonomen, Skinheads, Hooligans, Ultras, Rockern oder auch Punks, vor allem aber von Linksextremisten und Ausländerbanden, wie die Gewalt- und Verwüstungsorgien in Stuttgart im Juni 2020 zeigen.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
A.C.A.B. erfüllt in der BRD den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB (Strafgesetzbuch), welcher durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz nicht gedeckt ist.
Die Rechtsprechung kennt jedoch auch die spitzfindige Auslegung, daß es sich bei „All Cops“ um „alle Polizisten“ handeln könnte, welche als „unüberschaubar große Gruppe“ als nicht beleidigungsfähig gelten können.[1]
ACAB als kulturelles Mem
Weiterentwicklung zu „Acht Cola Acht Bier“ „8ColaBier“ und auch A.J.A.B. „All Jews Are Bastards“ (Alle Juden sind Bastarde)
Musikalische Umsetzung
Musikalisch wurde die Abkürzung bereits in den 1980er Jahren des öfteren vertont, so von einer der ersten Oi!-Gruppen, The 4-Skins aus England (die auch als Erfinder der Parole angesehen werden), oder 1981 von der deutschen Punkgruppe Slime.
- die deutsche Rechtsrock-Gruppe Division Germania [2],
- die britische Skinhead-Gruppe The Last Resort[3],
- die italienische Rechtsrock-Gruppe Legitima Offesa[4],
- die deutsche Rechtsrock-Gruppe Oidoxie
- die deutsche Punkgruppe SS-Kaliert [5],
- die deutsche Hooligangruppe Kategorie C.,
- die deutsche Oi!-Gruppe Schusterjungs
Siehe auch
Literatur
- Christian Jäger: A.C.A.B. bedeutet nicht Acht Cola, Acht Bier In: Juristische Arbeitsblätter. Heft 3. 2013. S. 232-234. (ACAB auf Stadionbanner. OLG Karlsruhe, 19. Juli 2012 - 1 (8) Ss 64/12 - AK 40/12 LG Karlsruhe)
Verweise
- "Kollektivbeleidigung“ nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe, Bundesverfassungsgericht, 24. Juni 2016