À la suite

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Paul von Hindenburg, Generalfeldmarschall à la suite des 3. Garde-Regimentes zu Fuß

À la suite (Abkürzung: à.l.s.), ein Begriff aus dem Militärwesen, berechtigte Personen als Regimentsangehörige zum Tragen einer Uniform, die aber ansonsten ohne Militärdienstliche Stellung waren. Die Ehrenauszeichnung „à la suite“ eines Regiments wurde z. T. an verdiente und prominente Offiziere nach ihrer eigentlichen Dienstzeit auf Lebenszeit verliehen, die dann nach dem letzten Dienstgrad diese Bezeichnung statt a. D. führten.

Erläuterung

Zum einen war „à la suite“ eine im deutschen Heer und Schutztruppe bis 1918 verliehene Ehrenstellung bei der Armee ohne dienstliche Aufgabe, zum anderen nannte man so schon vor dieser Zeit das Gefolge (Korps im Gefolge) eines Fürsten und anderer Persönlichkeiten, die sozusagen im Macht- oder Schutzbereich eines Herrschers selbst den Anschein vermittelten, Einfluß oder Befehlsgewalt zu haben.

Definition

„À la suite eines Truppenteils oder einer Behörde (Kriegsministerium, Generalstab) wurden früher in Deutschland Offiziere geführt, für die keine besondere Uniform vorgeschrieben war, z. B. höhere Adjutanten, Lehrer an den Militärlehranstalten usw. Sie trugen die Uniform des betreffenden Truppenteils, bezogen ihre Gebührnisse aber aus ihrer Dienststelle. Jetzt werden diese Offiziere nur bei ihren Dienststellen nachgewiesen (mit Angabe der betreffenden Uniform). Außerdem wurden auf längere Zeit ohne Gehalt beurlaubte Offiziere als à la suite bezeichnet. Zurzeit werden nur fürstliche Personen und Generale ehrenhalber à la suite von Truppen- und Marineteilen geführt; sie stehen den Regimentschefs (Inhabern) gleich. Außerdem gibt es Generale à la suite Sr. M. [seiner Majestät] des Kaisers u. Königs (im Hauptquartier zur Person Sr. M. kommandiert) und à la suite Sr. M. des Königs von Württemberg. Endlich gibt es eine größere Zahl von Offizieren à la suite der Armee und Marine, Fürsten, Standesherren und hohe Würdenträger, die dadurch ehrenhalber in eine Verbindung zur Armee und Marine gebracht werden. Dazu kommen einzelne Offiziere, für die in der Rangliste der Einzelstaaten und im Reichsmilitäretat kein Platz ist (Reichsmilitärgericht und Zeughausverwaltung in Berlin). À la suite des Sanitätskorps stehen hervorragende Chirurgen. Das Recht der deutschen Bundesfürsten zur Ernennung von Offizieren à la suite wird durch die mit Preußen abgeschlossenen Militärkonventionen nicht beschränkt.“ — Georg von Alten in Handbuch für Heer und Flotte. Band 1, Berlin 1911

Siehe auch