Abtreibungspille

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Die Abtreibungspille ermöglicht es, ein entstehendes Kind nach dem Beginn einer Schwangerschaft zu töten.

Hierzu schreibt die Europäische Union seit 2007 für ihr Gebiet vor, daß die Abtreibungspille bis zur 9. Woche auf Wunsch zu verordnen ist.

Zu unterscheiden von der Abtreibungspille ist die sogenannte Pille danach. Die BRD-Arzneimittelverschreibungsverordnung in der Fassung vom 14. März 2015 legt fest, daß sie bereits Jugendliche ab 14 Jahren verschreibungsfrei erwerben und anwenden dürfen. So soll eine Lücke bei der Vernichtung keimenden Lebens geschlossen werden, nämlich in dem Fall, daß Verhütung unterlassen wurde.

Siehe auch

Verweise