Abzeichen für Flugzeug-Fliegerschützen (1918)

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Preußen (links), Bayern (rechts)

Das preußische Abzeichen für Flugzeug-Fliegerschützen (Befähigungsabzeichen) wurde am 27. Januar 1918 durch Kaiser und König Wilhelm II. gestiftet. Ausgezeichnet wurden Besatzungsmitglieder die folgende Bedingungen erfüllten: Die Soldaten mußten eingehende Kenntnisse im Motorenbau und deren Betrieb, in der Fluglehre, im Kartenlesen, in der Taktik des Luftkampfes, der Bombenabwurflehre sowie Fähigkeiten bei der Bedienung von Maschinengewehren auf dem Boden sowie im Luftkampf nachweisen. Es wurden Abzeichen in Silber oder versilbertem Metall hergestellt. Diese entweder hohl geprägt oder hohl verbödet. Des weiteren sind Halbgrößen und gestickte Ausführungen mit Metallfaden bekannt. Die Größe kann um einige mm variieren, je nach Hersteller und Material. Hohl geprägte Abzeichen wurden auch durchbrochen gefertigt. Getragen werden durfte das Abzeichen nur so lange, wie der Fliegerschütze im aktiven Dienst stand. Nach drei Jahren konnte er das Fliegererinnerungsabzeichen erwerben, was nach Beendigung des Krieges eher unwahrscheinlich erscheint, da das Abzeichen erst 1918 gestiftet worden war.

Aussehen

Hochovales Abzeichen aus versilbertem Metall, hohl verbödet. Hinten eine Abdeckplatte mit Strahlenkranz. Zur Befestigung eine senkrechte Anstecknadel.

Der Rand wird aus einem mit einer Schleife unten gebundenen Kranz gebildet. Rechts Eichenlaub, links Lorbeerlaub. Diese münden in der oben sitzenden Kaiserkrone. Im eingeschlossenen Feld unten hinter der Schleife eine runde Schießscheibe. Auf der Schießscheibe sitzend ein nach links gerichteter Falke mit nach oben ausgebreiteten Flügeln. Der Hintergrund ein Strahlenkranz.

Königreich Bayern

Das bayerische Abzeichen für Flugzeug-Fliegerschützen, vom König ebenfalls 1918 gestiftet, zeigt statt der Kaiserkrone die bayerische Königskrone.

Siehe auch