Fliegerschützenabzeichen

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Fliegerschützenabzeichen mit Blitzbündel

Das Luftwaffen-Fliegerschützen-Abzeichen wurde am 26. März 1936 durch den Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe Hermann Göring gestiftet und konnte an Angehörige der Luftwaffe, in der Regel Bordfunker, Bordmechaniker (später Bordwarte) und Bordschützen, verliehen werden. Voraussetzung war der Erwerb eines gültigen Luftwaffenscheins mit Bordschützenausbildung.

War diese Voraussetzung nicht erfüllt, konnte die Auszeichnung auch ohne Blitzbündel und mit geschwärztem Kranz verliehen werden, wenn sich der genannte Personenkreis auf mindestens zehn Feind- bzw. Frontflügen bewährt hatte. Bei Verwundung war auch eine frühere Verleihung möglich.

Erläuterung

Der Reichsminister der Luftfahrt stiftete am 19. Januar 1935 das Fliegerschützenabzeichen. Es konnte verliehen werden an Fliegerschützen, welche eine abgeschlossene Ausbildung als Fliegerschützen nach den geltenden Ausbildungsbestimmungen absolviert hatten. Es konnte aber auch an Bordfunker[1] und an Bordmechaniker[2] verliehen werden. Ebenso wurde es an Soldaten und Beamte ausgehändigt, die im Krieg das Fliegerschützenabzeichen erhalten hatten und noch zum dienstlichen Fliegen verpflichtet waren. Nach den neuen Verleihungsbestimmungen vom 26. März 1936 konnte das Abzeichen an aktive Soldaten, Reservepersonal, Beamte und an Angehörige des Ingenieurkorps mit entsprechender Ausbildung verliehen werden.

Am 8. Juni 1939 wurde dieses – wie auch die anderen Tätigkeitsabzeichen der Luftwaffe – von Militärfliegerschützenabzeichen in Luftwaffenfliegerschützenabzeichen umbenannt.

Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges ordnete der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe am 19. Oktober 1939 an, daß das Abzeichen nunmehr nach fünf Feindflügen bzw. bei Verwundung innerhalb dieser Feindflüge oder aber zwei Monate nach dem Erwerb des betreffenden Scheines verliehen werden konnte. Die Verfügung vom 26. Juli 1940 ermöglichte Sonderführern mit mindestens fünf Feindflügen, das Fliegerschützenabzeichen zu erwerben.

Die Verleihungsbestimmungen wurden am 17. Dezember 1941 dadurch ergänzt, daß „auch den Meteorologen und Inspektoren des Wetterdienstes, die in den Operations- oder in den besetzten Gebieten bei Wetterflugstellen planmäßig eingesetzt sind und als Besatzungsmitglieder von Wetterflugzeugen ständig im Wetterflugdienst Verwendung finden, das Lw.-Fliegerschützenabzeichen verliehen werden“ konnte, vorausgesetzt, daß sie einen gültigen Lw.-Bordschützenschein besaßen, Angehörige des Beurlaubtenstandes der Wehrmacht waren und an mindestens 30, an verschiedenen Tagen durchgeführten Wetteraufstiegsflügen teilgenommen hatten.

Am 12. Dezember 1941 war der Bordmechanikerschein mit Bordschützenausbildung bzw. ohne Bordschützenausbildung eingeführt worden. Mit Wirkung vom 4. März 1942 wurde gefordert, daß das Abzeichen an Bordmechaniker nur dann zur Verleihung kommen sollte, wenn der Antragsteller im Besitz eines Lw.-Bordmechanikerscheines mit Bordschützenausbildung war.

Aufgrund der Bestimmungen vom 26. März 1936 wurde das Abzeichen als Tätigkeitsabzeichen an Bordfunker, Bordmechaniker und Bordschützen verliehen. Um nun die Verleihung des Abzeichens aufgrund der Entwicklung zu differenzieren, erhielten von nun an Bordfunker das Fliegerschützenabzeichen mit dem Blitzbündel, Bordmechaniker und Bordschützen das gleiche Abzeichen, aber ohne Blitzbündel.

Eine weitere Trennung des Abzeichens erfolgte am 25. April 1944, wo an Soldaten, die ohne abgeschlossene Bordschützenausbildung, d. h. ohne im Besitz eines gültigen Lw.-Scheines mit Bordschützenausbildung oder eines Lw. Bordschützenscheines zu sein, fallweise als fliegendes Personal eingesetzt und mit der Funktionen im Flugzeug während des Fluges betraut werden, das Lw.-Fliegerschützenabzeichen ohne Blitzbündel mit schwarzem Kranz verliehen werden konnte.

Varianten

Es existieren also die folgenden Abzeichen:

  • mit Blitzbündel
  • ohne Blitzbündel
  • ohne Blitzbündel mit schwarzem Kranz

Aussehen

Das hochovale Abzeichen ist aus einem dichten Kranz aus Lorbeer- (rechts) und Eichenblättern (links) gebildet und besteht aus versilbertem Feinzink oder Buntmetall. Auf dem Kranz liegt ein nach rechts unten stürzender Adler mit Blitzbündeln in den Klauen auf. Im unteren Schnittpunkt des Kranzes ist das Hakenkreuz zu sehen.

Trageweise

Getragen wurde die Auszeichnung als Steckabzeichen auf der linken Brustseite.

Bildergalerie

Siehe auch

Fußnoten

  1. Das Abzeichen wurde nach dem erfolgreichen Abschluß der Ausbildung zum Bordfunker und dem Erwerb des Bordfunkerscheins an einer „Blindflugschule“ bzw. ab Oktober 1943 an einer „Flugzeugführerschule B“ vergeben.
  2. Die Laufbahn Bordmechaniker entfiel ab 1. November 1942, an ihre Stelle trat die Laufbahn Bordwarte.