Abzeichen für Marine-Flugzeugführer auf Landflugzeugen (1915)
Das Abzeichen für Marine-Flugzeugführer auf Landflugzeugen wurde am 23. Februar 1915 durch Kaiser Wilhelm II. als seltenes Ehrenzeichen für Flugzeugführer der Kaiserlichen Marine, die ihren Dienst im Krieg auf Landflugzeugen absolvierten, gestiftet,
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Verleihung
Verliehen wurde nur an Flugzeugführer und nicht an die Besatzung. Die Verleihungsbestimmungen waren an das Abzeichen für Marineflugzeugführer auf Seeflugzeugen angelehnt. So mußten die Marineflieger ebenfalls in der Liste des Reichs-Marine-Amtes geführt werden. Nach der Streichung aus der Liste war das Abzeichen ebenfalls rückgabepflichtig.
Trageweise
Das Abzeichen wurde auf der linken Brustseite getragen.
Aussehen
Der Rand wird aus einem mit einer Schleife gebundenen Kranz gebildet. Rechts Eichenlaub, links Lorbeerlaub. Diese münden in der oben sitzenden Kaiserkrone. Im eingeschlossenem Mittelfeld ein nach links fliegender Adler unter einer Sonne mit Strahlen. Im unteren Teil die Abbildung einer Festung mit Fluß und Bergen.
Material
Stehendes ovales Abzeichen aus vergoldeter Bronze. Fertigungen aus anderem Metall vergoldet sind auch bekannt. Als Hersteller ist C.E. Juncker bekannt. Bei einigen Abzeichen ist unter dem Nadelhaken Krone Halbmond und 800. Es wurden Abzeichen in Normalgröße und Halbgröße gefertigt.