Amt für Reisen, Wandern und Urlaub

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Das Amt für Reisen, Wandern und Urlaub, kurz RWU, war eine Abteilung der nationalsozialistischen Behörde Kraft durch Freude (KdF). Ihre Aufgabe war die Organisation von Ferienreisen („KdF-Reisen“) für die Mitglieder zu Land und zur See.

Aufgaben

Das Amt „Reisen, Wandern, Urlaub“ gab der werktätigen Bevölkerung die Möglichkeit, zu sehr niedrigen Kosten große Urlaubsreisen und -wanderungen zu unternehmen. So waren bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges über 600.000 Arbeiter und Angestellte mit den Schiffen der KdF-Flotte nach Norwegen, Portugal, Madeira, Italien, Nordafrika usw. gereist. Am 17. Februar 1934 rollte der erste KdF-Sonderzug von Berlin nach Oberbayern. Die Anreise zu den Urlaubszielen erfolgte meist mit der Reichsbahn, später auch mit Omnibussen.

Die Schiffe Wilhelm Gustloff und Robert Ley waren eigens für diese Zwecke von der NS-Gemeinschaft Kraft durch Freude gebaut worden. Im Ganzen verfügte KdF über neun Schiffe, davon wurden vier Schiffe ihr Eigentum. Große Wanderungen und Reisen wurden jährlich durch ganz Deutschland gemacht. Die Gesamtzahl der Landreisen betrug bis 1938 rund 100.000 mit einer Teilnehmerzahl von rund 11.000.000. Ein großes KdF-Seebad sollte auf der Insel Rügen als ein riesiges Urlaubszentrum gebaut werden. Trotz guter baulicher Fortschritte wurde es allerdings wegen des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges nie als Urlaubszentrum genutzt.

Mit 80% des Umsatzes war das Amt für Reisen, Wandern und Urlaub die größte und wichtigste Abteilung von KdF. Im Gegensatz zu den anderen Abteilungen, die stark bezuschußt wurden, war RWU nahezu selbstfinanzierend. An KdF-Fahrten sollten grundsätzlich alle Schichten der Bevölkerung teilnehmen können. Daher waren die Preise extrem niedrig gehalten. Dies wurde einerseits möglich durch knappe Kalkulation und andererseits durch niedrige Preise, die mit Verkehrsunternehmen und Hotels ausgehandelt wurden.

Filnbeiträge

Kraft durch Freude – Urlaub im Dritten Reich, Teil 1

Kraft durch Freude – Urlaub im Dritten Reich, Teil 2