Appell der 100

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Der „Appell der 100 – Die Meinungsfreiheit ist in Gefahr“ wurde 1996 von Helmut Schröcke initiiert und von zahlreichen Personen unterzeichnet. Er erklärte, „daß in Deutschland in zunehmendem Maße Sondergesetze und strafrechtliche Verfolgung gegen Verleger, Redakteure und Autoren - auch gegen Wissenschaftler- wegen deren begründeter Äußerungen zu bestimmten Fragen der Zeitgeschichte eingesetzt werden.“

Die Resolution wandte sich gegen den Paragraphen über die Volksverhetzung, der Revisionismus unter Strafe stellt. Ebenso attackierte sie die gängige Praxis deutscher Gerichte, den sogenannten „Holocaust“ als offenkundige historische Tatsache zu werten und in Verfahren gegen Revisionisten unterlagen, die das Gegenteil belegen sollen, als Beweismittel zuzulassen. Der „Appell der 100“" geht auf eine textgleiche Resolution zurück, die die Gesellschaft für freie Publizistik (GFP) im April 1996 verabschiedet hatte.

Veröffentlichung

Am 17 Mai 1996 veröffentlichte die Frankfurter Allgemeine Zeitung eine Anzeige des Titels „Appell der 100 - Die Meinungsfreiheit ist in Gefahr!“.

„Wir, die Unterzeichneten, haben in letzter Zeit mit Besorgnis zur Kenntnis nehmen müssen, daß in Deutschland in zunehmendem Maße Sondergesetze und strafrechtliche Verfolgung gegen Verleger, Redakteure und Autoren – auch gegen Wissenschaftler – wegen deren begründeter Äußerungen zu bestimmten Fragen der Zeitgeschichte eingesetzt werden. Insbesondere grenzt die seit einigen Jahren geübte juristische Praxis, mit dem Prinzip der Offenkundigkeit alle seitens der Verteidigung vorgetragenen neuen Beweise für solche Äußerungen ohne Behandlung abzulehnen, an Rechtsbeugung, verstößt gegen die Menschenrechte und ist eines freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates unwürdig. Dadurch werden die wissenschaftliche Forschung und die öffentliche Diskussion dieser gerade für Deutschland wichtigen Fragen unerträglich eingeengt, und der notwendige Prozeß der Wahrheitsfindung wird verzögert oder ganz verhindert. Ohne zum Inhalt der strittigen Fragen Stellung nehmen zu wollen, weisen wir als verantwortungsbewußte Staatsbürger in großer Sorge um die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Meinungsäußerung wie die der Forschung und Lehre auf diese gefährlichen Zustände hin und wenden uns an alle Verantwortlichen und an die Öffentlichkeit im In- und Ausland, dafür einzutreten, daß derartige Verletzungen sowohl der Menschenrechte als auch der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Zukunft unterbleiben. Prof. Dr. H. Schröcke [...]“

Die gleiche Anzeige erschien am 19. Juli 1996 in den Stuttgarter Nachrichten und der Stuttgarter Zeitung mit jeweils 500 sowie am 13. und 18. September 1996 im Westfalen-Blatt mit 1.000 Unterzeichnern. Es wird vermutet, daß die Initiative zu dieser Anzeige anläßlich des Strafverfahrens gegen Verleger, Herausgeber und Autoren des Buches „Grundlagen zur Zeitgeschichte“ erfolgte.

Reaktionen

Diese Anzeige sorgte im linken politischen Lager für Aufregung. Die als linksradikal bekannten Journalisten Stefan Rocker und Anton Maegerle (Pseudonym des Gernot Modery, Bruchsal) hetzten am 6. Juni 1996 in den ARD-Tagesthemen gegen die Unterzeichner dieses Appells. Gedruckt erschien dieser Beitrag am 10. Juni in der linksradikalen tageszeitung auf S. 14. Die Tatsache, daß sich 100 Akademiker — zeitgleich zum Büchereinziehungsprozeß gegen das Buch ›Grundlagen zur Zeitgeschichte‹ — in dieser Anzeige für die Einhaltung der Menschenrechte aussprachen, ohne die Unabhängigkeit der Justiz auch nur ansatzweise in Frage zu stellen, wird in dem taz-Artikel in Verkennung der Tatsachen als „Frontalangriff auf die bundesdeutsche Justiz“ interpretiert.

Siehe auch

Verweise