Appell von Blois

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Mitte Oktober 2008 tagten europäische Historiker im französischen Blois auf Einladung des dortigen Bürgermeisters Jack Lang. Er war früher Kultur- und Unterrichtsminister. Am Ende der Konferenz verfaßten die Teilnehmer einen Appell von Blois, in dem sie sich gegen Einschränkungen ihrer wissenschaftlichen Arbeit wehren. „Freiheit für die Geschichte“ fordert der Historiker Pierre Nora, der schon seit Jahren wahrnimmt, daß sowohl durch Gesetze als auch Klagen, zum Beispiel gegen Bücher, die Arbeit seiner Zunft eingeschränkt wird. Oft sind es Minderheitenverbände, die aktiv werden. Manchmal ist es aber auch der Staat, der etwa wie in Frankreich ein „Armenien-Gesetz“ oder eines, das Sklaverei als Verbrechen gegen die Menschlichkeit deklariert, erlassen hat. Unterdessen wurde sogar ein Schulcurriculum erlassen, wonach „die positive Rolle, die Frankreich in Übersee spielte“, vermittelt werden soll. Nora spricht von Zensur und retrospektiver Moralisierung.

Lage in Deutschland

Der Paragraph 130 des BRD-Strafgesetzbuches lohnt eine genauere Lektüre. Es ist eine beeindruckende Lektion in Sachen Geschichtspolitik statt Meinungsfreiheit. Die Aufforderung zur Gewalt gegen Teile der Bevölkerung wird im ersten Absatz mit bis zu fünf Jahren bestraft. Das gleiche Strafmaß trifft in dem später hinzugefügten Absatz 3 „wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs.1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“

Offen im Sinne eines Gummiparagraphen und somit weitgehend beliebig auslegbar ist der Ausdruck „geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“.

International

Vergleichbare gesetzliche Regelungen gibt es inzwischen in 15 Staaten. In der Europäischen Union (EU) wird eine einheitliche Gesetzgebung dazu angestrebt. Französische Historiker haben nun eine Initiative gestartet gegen diese Versuche, ein staatlich verordnetes Geschichtsbild durchzusetzen, italienische Kollegen haben sich angeschlossen. Bisher haben nur sehr wenige Deutsche - darunter allerdings solche Erinnerungskapazitäten wie Aleida Assmann und Jan Assmann - den Appell unterschrieben.

Unterzeichner

U. a. Giuseppe Galasso, Eric Hobsbawm (Jude), Pierre Nora, Heinrich August Winkler haben unterschrieben. Zu den Unterzeichnern gehört auch der britische Historiker Timothy Garton Ash, der in einem Beitrag im Guardian vom 16. Oktober an die Regierungen aller Länder appelliert, den Historikern die freie Debatte zu lassen und nicht zur „Erinnerungspolizei“ zu werden. Besonders die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), die einen EU-weiten Gesetzesvorstoß gegen die „Trivialisierung“ von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit mit bis zu drei Jahren Gefängnis ahnden will, wird hart von ihm kritisiert.

Erklärung

Im Folgenden dokumentieren wir die kurze Erklärung:

„Die Geschichte darf kein Sklave der Aktualität sein noch unter dem Diktat konkurrierender Erinnerung geschrieben werden. In einem freien Staat steht es keiner politischen Autorität zu, die historische Wahrheit zu definieren und die Freiheit der Historiker unter der Androhung von Strafen einzuschränken.
Wir rufen alle Historiker auf, ihre Kräfte in ihren jeweiligen Ländern zu sammeln und unseren Strukturen vergleichbar aufzubauen. Jeder soll unverzüglich diesen Appell unterzeichnen, um die Pläne für Gesetze zum historischen Erinnern aufzuhalten.
Die verantwortlichen Politiker - die für den Erhalt der kollektiven Erinnerung eintreten - rufen wir dazu auf, sich bewusst zu machen, nicht durch das Gesetz und für die Vergangenheit staatliche Wahrheiten aufzustellen, deren juristische Anwendung schwerwiegende Folgen für die Historiker und die intellektuelle Freiheit im Allgemeinen haben.
In einer Demokratie ist die Freiheit der Geschichte die Freiheit aller.“

Vorherige Appelle

Quelle