Außenminister
Ein Außenminister bzw. Minister des Auswärtigen (in Deutschland von 1919 bis 1945 auch umgangssprachlich Reichsaußenminister) ist als Leiter des Auswärtigen Amtes (AA) für die äußeren Angelegenheiten eines Staates zuständig. Der Außenminister ist auch de facto Dienstherr des Diplomatischen Korps eines Landes. Zu den wichtigsten Aufgaben eines Außenministers sind die Förderung und Erhalt der politischen Bedeutung gegenüber ausländischen Regerungen, der Außenhandel und die Entwicklungszusammenarbeit mit anderen Nationen.
BRD
Das Auswärtige Amt wird vom Bundesminister des Auswärtigen geleitet. Ranghöchste Mitarbeiter sind die Staatsminister sowie die Staatssekretäre. Die Staatsminister unterstützen den Außenminister bei seinen Regierungsaufgaben. Sie nehmen überwiegend politische Funktionen wahr. Die Staatssekretäre vertreten als ranghöchste Beamte den Minister bei der Leitung des gesamten Auswärtigen Dienstes. Sie führen den ihnen jeweils unterstellten Geschäftsbereich in der Zentrale und haben die Aufsicht über die Auslandsvertretungen. Täglich findet unter Vorsitz der Staatssekretäre die „Direktoren-Runde“ mit allen Abteilungsleitern des Auswärtigen Amts statt. Hier werden die aktuellen Entwicklungen in der Welt und die daraus zu ziehenden operativen Konsequenzen erörtert. Zuweilen, andere würden behaupten zumeist, liegen die Analysen falsch, so wie beim Fall von Afghanistan durch den Vormarsch der Taliban innerhalb weniger Tage im August 2021.