Diplomatisches Korps

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Diplomatisches Korps bzw. Diplomatisches Corps (franz. corps diplomatique, abgekürzt mit CD) bezeichnet die Gesamtheit der diplomatischen Vertreter anderer Staaten in einem Staat.

Erläuterung

„Diplomatisches Korps (Corps diplomatique, diplomatischer Körper), die Gesamtheit der diplomatischen Vertreter fremder Staaten bei einem Souverän. Hierzu gehören nur die eigentlichen Gesandten (s. d.), nicht Konsuln und sonstige diplomatische Agenten. Mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der Interessen, welche die einzelnen Gesandten verfolgen, treten sie nur in Fällen der Bedrohung gemeinsamer Interessen (z. B. bei Ermordung eines Gesandten, Ketteler in China!) sowie bei gewissen zeremoniellen Gelegenheiten, wie Krönungen, Hoffesten, Eröffnungen der Ständeversammlungen u. dgl., als Einheit auf. Der Vortritt und die Wortführung gebührt hierbei demjenigen Gesandten erster Klasse, der am längsten bei der betreffenden Regierung akkreditiert ist, dem Ältesten (Doyen) des diplomatischen Korps; doch wird bei den katholischen Mächten meist dem päpstlichen Nunzius der Vorrang gelassen. In Deutschland sind auch die Mitglieder des Bundesrats (s. d.) zum diplomatischen Korps der Reichshauptstadt zu rechnen.“[1]

Diplomat

Ein Diplomat ist ein Regierungsbeauftragter, der seinen Staat auf Regierungsebene gegenüber ausländischen Staaten oder internationalen Organisationen völkerrechtlich vertritt. Er kann dabei als Chef einer diplomatischen Mission fungieren oder dieser untergeordnet sein.

Der traditionelle Grundsatz der Immunität wurde in dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen schriftlich festgehalten. Die Dienstgebäude und die Privatwohnung des Diplomaten werden einem verbreiteten Irrtum zufolge oft als „exterritorial“ bezeichnet. Die Dienst- und Wohnräume des Diplomaten sind lediglich unverletzlich. Diplomaten, die zugleich Staatsangehörige des „Empfangsstaates“ sind, werden regnicoles genannt. Diese Diplomaten genießen Immunität nur in Bezug auf ihre dienstlichen Handlungen. Der Besitz eines Diplomatenpasses vermittelt, für sich genommen, keine Immunität, sondern erst die Akkreditierung in einem Gaststaat.

Im Krieg werden Diplomaten aus Gründen der persönlichen Sicherheit in der Regel abgezogen. In Zeiten diplomatischer Verstimmungen werden Botschafter oder andere Diplomaten oft kurz- oder längerfristig zurückgerufen, um die Unzufriedenheit des Entsendestaates kundzutun.

Auswärtiger Dienst

Das an die Vertretungen im Ausland entsandte Personal bildet zusammen mit den Bediensteten des Außenministeriums im Heimatstaat den auswärtigen Dienst des entsendenden Landes. Der Begriff des auswärtigen Dienstes ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff des Diplomatischen Corps, das die Gesamtheit aller ausländischen Diplomaten in einem Gastland bezeichnet.

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Gaststaaten und den dort akkreditierten fremden Diplomaten werden durch das Gesandtschaftsrecht geregelt; dieses gewährt ausländischen Diplomaten bestimmte Privilegien steuerlicher Art und insbesondere Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen („Immunitäten“), die im Zusammenhang mit ihrer hoheitlichen (dienstlichen) Tätigkeit stehen.

Bundesrepublik Deutschland

Beim jährlichen Neujahrsempfang des Bundespräsidenten schreitet das Korps (das Defilee oder die Defiliercour genannt) an ihm vorbei und erhält somit diplomatische Legimitation für das neue Jahr. Im Anschluß an den Vorbeimarsch lädt der Bundespräsident zu einem gemeinsamen Mittagessen in den Großen Saal von Schloß Bellevue ein.

Siehe auch

Verweise

Fußnoten