BRD-Parteienfinanzierung

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Der Primus der Nehmer der BRD-Parteienfinanzierung ist die seit Jahrzehnten kontinuierlich politisch erfolglos agierende SPD. Zum 31. Dezember 2017 wurden der Partei 49.210.158,78 Euro zugewiesen. Der Wahlerfolg dieser Partei nimmt beständig ab, aber sie verfügt über ein vorzeigbares Spenderwesen

Die BRD-Parteienfinanzierung ist ein Instrument der Bundestagsverwaltung zur anteiligen Förderung politischer Parteien. Dieses Instrument zwingt weder den BRD-Staat zur allgemeinen Herausgabe seiner Mittel, noch die anspruchsberechtigten Parteien zur Annahme derer. Vorraussetzung dafür ist die Erstellung eines jährlichen Rechenschaftsberichts. Durch die Rechenschaftsberichte erhält der BRD-Staat umfassenden Einblick in die Vorgänge der Parteien. Die Parteienfinanzierung bemißt sich derzeit nach dem Wahlerfolg und Spendenzugang. V-Leute und politisch ungeeignete Führungskräfte sowie unbefähigte Schatzmeister verhinderten bislang die Umgestaltung der Parteienfinanzierung zur politischen Waffe. Die BRD-Parteienfinanzierung wird auch staatliche Teilfinanzierung genannt.

Zur Rechtslage

Gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes der Bundesrepublik ist die verantwortliche Bundestagsverwaltung zur Herausgabe seiner dafür bereitstehenden Mittel an alle Parteien einschließlich der verfassungsfeindlichen Parteien verpflichtet. Verfassungswidrige Parteien erhalten keine Förderung und ihr Parteivermögen wird eingezogen. Weder nach dem Grundgesetz noch nach dem Parteiengesetz sind die Parteien verpflichtet einen Antrag zur Parteienfinanzierung zu stellen.

Anspruchsberechtigung

Derzeit gibt es bei Landtagswahlen jeweils dort ab 1% Stimmenanteil 0,83 Euro pro abgegebener Stimme. Bei der Bundestagswahl beginnt die Zugangsgrenze ab 0,5%. Hier wird ab 4.000.000 Wählern der Satz auf 1,00 Euro erhöht.

Spenden

Private Spender erhalten 0,45 Euro pro gespendeten 1,00 Euro. Der Spendenrahmen darf hierbei 3.300,00 Euro nicht überschreiten.

Entwicklung der Parteienfinanzierung

  • 2011 = 141,9 Millionen Euro
  • 2012 = 150,8 Millionen Euro

Kontrollfunktion des Rechenschaftsberichts

Durch den Rechenschaftsbericht erhält der BRD-Staat detailiert Einblicke in die jeweilige Gesamtsituation der Partei. Dazu hält er vereidigte Wirtschaftsprüfer vor. Haben diese Zweifel am Rechenschaftsbericht, so lassen sie sich diese die komplette Buchführung der jeweiligen Untergliederungen oder des Parteivorstandes vorlegen. Im Rechenschaftsbericht sind Anlagevermögen (z.B. Immobilien), Wertvermögen (z.B. Edelmetallbestand), Konten, Bargeld und Einnahmen (z.B. Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerabführungen, Veranstaltungen Spenden inklusive der Spenderadressen sowie sämtliche gegengerechnete Ausgaben (z.B. Wahlkampfaufwendungen) enthalten.

Wirtschaftsprüfung

Der Wirschaftsprüfer überprüft unregelmäßig die Kreisverbände sowie regelmäßig die Landesverbände und den Parteivorstand. Durch seine Vereidigung wird sichergestellt, daß gesetzlich nicht öffentlichkeitsrelevante Erkenntnisse über die Parteien für den gewöhnlichen Bürger unzugänglich sind. Dabei legt die betreffende Gliederung sämtliche Buchführungsunterlagen vor. Bekommt der Wirtschaftsprüfer Kenntnis von Unregelmäßigkeiten, so fragt er die betreffende Gliederung deswegen an oder informiert bei ungesetzlichen Handlungen die Bundestagsverwaltung sofort oder im Anschluß an die Befragung. Jedoch steht es der Bundestagsverwaltung frei jede Untergliederung und den Wirtschaftsprüfer selbst zu überprüfen.

Buchführung

In der Buchführung sind sämtliche finanziellen Vorgänge der Gliederungen und ihre Ursachen festgehalten. Das heißt es sind beispielsweise jeder Wahlkampftag, jeder Einsatzort, alle Aufwendungen, jeder Einsatzzweck und jeder Wahlkämpfer dort aufgeführt.

Nationale Parteien

  • Die Partei Die Rechte legte 2012 und 2013 ihre Rechenshaftsberichte vor. Daraus wurde ersichtlich, daß sie keinen Antrag auf die BRD-Parteienfinanzierung gestellt hatte. Weitere Rechenschaftsberichte liegen bis zur aktuellen Abrechnung 2017 nicht vor.
  • Die Partei Der dritte Weg (Partei) legte 2013 einen Rechenschaftsbericht vor. Daraus wurde ersichtlich, daß sie keinen Antrag auf die BRD-Parteienfinanzierung gestellt hatte. Weitere Rechenschaftsberichte liegen bis zur aktuellen Abrechnung 2017 nicht vor.

Rechtspraxis

Weder die Bundestagsverwaltung, noch die politische Konkurrenz haben ein Verfahren gegen die Parteien Die Rechte und Der dritte Weg und andere Parteien des BRD-Parteienspektrums ohne fortlaufende Rechenschaftsberichte gemäß Paragraph 5 Parteiengesetz (Gleichbehandlungsgrundsatz) eröffnet um beispielsweise Auskünfte über deren Spender zu erhalten.

Ansonsten ist die rechtliche Situation in Sachen BRD-Parteienfinanzierung rechtlich unausgereift und bietet viel Platz für Rechtsstreitigkeiten.

National-Patriotische Nehmer der Parteienfinanzierung

Verweise