Berlinka
Als Berlinka (polnisch für „aus Berlin“) wird die umfangreiche Sammlung deutscher Originalhandschriften bezeichnet, die sich seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges in polnischem Besitz befindet. Dieses deutsche Kulturgut wurde zwischen September 1942 und Januar 1944 aus der Preußischen Staatsbibliothek zu Berlin zum Schutz vor Bombenschäden in das schlesische Kloster Grüssau ausgelagert. Als nach der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 das deutsche Staatsgebiet östlich der Oder-Neiße-Linie unter vorübergehende sowjetische und polnische Verwaltung fiel, kamen diese umfangreichen Depots unter die Hoheit Polens. Die Berlinka-Dokumente wurden im Winter 1945/46 von polnisch befehligter Miliz aus dem Kloster abtransportiert und in der Folgezeit nach Krakau verschleppt.
Von der Preußischen Staatsbibliothek zur Beutekunst
Die Sammlung umfasst zirka 300.000 Bände aus wertvollen mittelalterlichen Handschriften, Autographen unter anderem Martin Luthers und Goethes, Schillers Doktorarbeit, eine Autographensammlung (Briefe von und an 9000 Personen) als Teil der Sammlung Varnhagen von Ense und nicht zuletzt eine einzigartige Musikaliensammlung mit Originalpartituren vieler Kompositionen von Johann Sebastian Bach sowie der meisten Beethoven- und Mozartwerke, wie z. B. die „Entführung aus dem Serail“.
Bis 1977 wurde die Existenz der Sammlung von polnischer Seite dem Westen gegenüber geleugnet, obwohl sie sich damals wie heute in der Bibliothek der Krakauer Jagiellonen-Universität befand.
Seit Ende der 1980er Jahre können wissenschaftlich ausgewiesene Benutzer (Doktoranden nur mit Empfehlung ihrer jeweiligen Universitäten) die „Berlinka“ zu Forschungszwecken einsehen. Ende 1999 tauchten auf Auktionen Inkunabeln aus der Jagiellonischen Bibliothek auf, die von ehemaligen Mitarbeitern entwendet worden sein sollen. Seitdem wurden die Benutzungsbedingungen etwas restriktiver ausgelegt.
Wie der gesamte deutsche Besitz in den deutschen Ostgebieten wurden auch die Kulturgüter per Dekret nach März 1946 zu polnischem „Staatseigentum“ erklärt. Die BRD-Bundesregierung hält dagegen, dass in diesem Fall die Haager Landkriegsordnung von 1907 als bis heute gültiges Völkerrecht zur Anwendung kommt, die eine Wegnahme von Kulturgütern verbietet. Verhandlungen über die Rückgabe kamen Ende der 1990er Jahre in Gang. Seitdem wird zwischen den beiden Ländern über die Rückgabe „verhandelt“. Grundlage ist unter anderem der „deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag“ vom 17. Juni 1991. Danach sind beide Länder „bestrebt, die Probleme im Zusammenhang mit Kulturgütern und Archivalien, beginnend mit Einzelfällen, zu lösen.“
Polen insistiert, die Berlinka sei keine Beutekunst, da sie nicht kriegsbedingt verschleppt, sondern von den Deutschen selbst kriegsbedingt verlagert wurde.
Anfang 2006 kam die Sammlung wieder ins öffentliche Bewusstsein, als in der Bibliothek lange verschollen geglaubte Exemplare des Grimm’schen Wörterbuchs mit handschriftlichen Notizen der Brüder Grimm wiedergefunden wurden.
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