Gleichschaltung

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Der Terminus Gleichschaltung wurde bzw. wird in folgenden unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet:

  • Die Gleichschaltungen im Deutschen Reich 1933 bezeichnete die Übertragung des politischen Willens der nationalsozialistischen Bewegung auf die bei der Machtübernahme vorgefundenen Körperschaften und Einrichtungen des staatlichen und politischen Lebens des deutschen Volkes. Die gesetzliche Grundlage dafür bot das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933.
    Wichtig für die Gleichschaltung der Länder waren die Gleichschaltungsgesetze vom 31. März und 7. April 1933. Die Gleichschaltungsmaßnahmen waren meist Übergangslösungen für den Neuaufbau des staatlichen und völkischen Lebens nach nationalsozialistischen Grundsätzen und hatten einen möglichst reichseinheitlichen, übersichtlichen Verwaltungsapparat sowie eine Angleichung und Synchronisierung politischer und gesellschaftlicher Vorgänge (Justiz, Bildungswesen, die Reduzierung von Politikerposten auf ein notwendiges und vernünftiges Maß) zum Ziel. Ferner war sie eine Vereinheitlichung von Wahlterminen zur Überwindung des „Weimarer Chaos“.
    In der bundesdeutschen Geschichtspolitik wird der Begriff Gleichschaltung gänzlich negativ thematisiert. So wird bezüglich dieses Begriffes über das Dritte Reich fälschlicherweise behauptet, es sei eine Einschränkung oder der Verlust der individuellen Persönlichkeit beziehungsweise der Unabhängigkeit, Mündigkeit und Freiheit eines Menschen herbeigeführt worden durch willkürliche Regeln und Gesetze sowie sonstige Maßnahmen der radikalen Gleichsetzung und Vereinheitlichung der Massen unter Anwendung von Terror.
  • In Bezug auf die DDR assoziiert man mit dem Begriff der Gleichschaltung die „Vereinigung“ von KPD und SPD zur SED sowie die Bildung von sogenannten Blockparteien.
  • Im Bereich der Europäischen Union versteht man gemeinhin unter Gleichschaltung die Auflösung nationaler Volksidentitäten und der Nationalstaaten zur Vereinigung zu einer einzigen supranationalen, multiethnischen Gesellschaft.

Siehe auch