Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Behörde hat ihren Sitz in Köln.

Auftrag

Die BZgA hat die Auftrag, die Bereitschaft der Bürger zu fördern, sich verantwortungsbewußt und gesundheitsgerecht zu verhalten und das Gesundheitssystem sachgerecht zu nutzen. Die Schwerpunkte der BZgA sind AIDS-Prävention, Sexualaufklärung, Suchtprävention bei legalen und illegalen Drogen, Kinder- und Jugendgesundheit, gesunde Ernährung und Organspende. Darüber hinaus führt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Studien und Untersuchungen durch, um ihre Aufklärungsarbeit zu verbessern. Die Studien werden regelmäßig veröffentlicht.

Angebote

Die BZgA führt insbesondere Aufklärungskampagnen durch. Bekannt sind z. B. die seit 1987 laufende Kampagne „Gib Aids keine Chance“ zur Aufklärung über und Prävention von AIDS (bekannt durch die Mach's-mit-Plakate), die „rauchfrei“-Kampagne zur Förderung des Nichtrauchens und „Kinder stark machen“ zur Suchtprävention. Internetangebote zu den jeweiligen Themenschwerpunkten und Materialien informieren Bürgerinnen und Bürger.

Zu ihren Aufgaben gehören außerdem: Studien, Beratung (auch per Telefon), Fachpublikationen, Datenbanken, Marktanalysen, (internationale) Kooperationen, Ausstellungen.

Kritik und Kontroverse

Die Behörde gab im Jahr 2007 unter dem Titel „Körper, Liebe, Doktorspiele – 1.–3. Lebensjahr“ einen Ratgeber für Eltern in Form einer Broschüre heraus, in der Kritiker eine Gefährdung für Kinder sahen. Weil Eltern von Mädchen deren Scheide und Klitoris in den ersten Lebensjahren kaum beachten, benennen oder berühren, erschwerten sie ihrem Kind, einen Stolz auf seine Geschlechtlichkeit zu entwickeln, so die BZgA. So wurden Eltern und Familienangehörige dazu aufgefordert, „das Notwendige mit dem Angenehmen zu verbinden, indem das Kind beim Saubermachen gekitzelt, gestreichelt, liebkost, an den verschiedensten Stellen geküßt wird“. (Seite 16) „Scheide und vor allem Klitoris erfahren kaum Beachtung durch Benennung und zärtliche Berührung – weder seitens des Vaters noch der Mutter – und erschweren es damit für das Mädchen, stolz auf seine Geschlechtlichkeit zu entwickeln.“ (Seite 27) Auch Begegnungen in die andere Richtung wurden bejaht und zugleich in positiver Hinsicht darauf verwiesen, daß kindliche Erkundungen der Genitalien Erwachsener „manchmal Erregungsgefühle bei den Erwachsenen auslösen“. (Seite 27) Am 18. Juli 2007 wurde bei der Staatsanwaltschaft Köln eine Strafanzeige wegen öffentlicher Aufforderung zum sexuellen Mißbrauch von Kindern erstattet. Beklagt wurde die Autorin Ina-Maria Philipps sowie die BZgA.[1] Die katholische Kirche beklagte zudem, die Kinder würden zu Onanisten erzogen. So hieß es in der Broschüre: „Es ist ein Zeichen der gesunden Entwicklung Ihres Kindes, wenn es die Möglichkeit, sich selbst Lust und Befriedigung zu verschaffen, ausgiebig nutzt.“ (Seite 25) Wenn Mädchen (1 bis 3 Jahre) „dabei eher Gegenstände zur Hilfe nehmen“, dann soll man das nicht „als Vorwand benutzen, um die Masturbation zu verhindern“. (Seite 25)

Siehe auch

Fußnoten

  1. http://www.kreuz.net/article.5594.html


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