Thomasius, Christian

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Christian Thomasius (* 1. Januar 1655 in Leipzig; † 23. September 1728 in Halle) war ein deutscher Jurist, Philosoph und Hochschullehrer.

Leben

Er studierte in Leipzig und Frankfurt an der Oder.

Im Februar 1680 heiratet Thomasius Auguste Christine, die Tochter des kurbraunschweigischen Hofrat Polycarp Heyland, mit der er sechs Kinder hatte, darunter den späteren Hof- und Regierungsrat Christian Polycarp Thomasius. Nach Beendigung seiner Studien zog er wieder zurück in nach Leipzig. Hier arbeitete er Strafverteidiger und hielt Privatvorlesungen. 1687 erschien Thomasius' Lehrbuch des Naturrechtes. Von 1688 bis 1689 gab Thomasius eine Monatsschrift, die Monatsgespräche, in deutscher Sprache heraus, einen Vorläufer des Skandaljournalismus.

Da sein Ruf in Leipzig ruiniert war, zog Thomasius nach Halle. Hier begründete er die juristische Fakultät der Universität Halle. Als Erfolg seiner Bemühungen wurde die Hallesche Universität 1694 feierlich-förmlich gegründet. Er hielt als erster Vorlesungen in deutscher statt lateinischer Sprache. Auf ihn geht der deutsche Begriff „öffentliche Meinung“ zurück.

Thomasius führte im Privatrecht einen Kampf gegen die Gültigkeit des römischen Rechtes in Deutschland. Die Einsicht in die Bedeutung des heimischen Rechtes übertrug er in seiner 1708 erschienen Schrift „Selecta Feudalia“ auch auf das Feudalrecht, später auch auf Staats- und Strafrecht. 1710 wurde er zum Ordinarius der juristischen Fakultät der Universität Halle ernannt. Christian Thomasius starb am 23. September 1728 in Halle (Saale) im Alter von 73 Jahren. Sein Grab befindet sich auf dem hallischen Stadtgottesacker.


Zu seinem Wirken heißt es:[1]

Berühmter Rechtsgelehrter und Philosoph, erleuchteter, seiner Zeit weit voranschreitender Denker, erklärter Feind von Wahn und Vorurtheil; hielt seine Vorlesungen deutsch, machte die Wissenschaft für's Leben fruchtbar, bekämpfte Tortur und Hexenprozesse und förderte die allgemeine philosophische Bildung. Vom Leipziger Lehrstuhle durch Denunciationen und geheime Verhaftsbefehle vertrieben, floh er nach Halle, wo er 1690 an der Ritterakademie, 1694 an der neuerrichteten Universität als Professor angestellt, später mit der Oberleitung derselben betraut wurde. Er erwarb sich in dieser Eigenschaft, sowie als Lehrer, Kritiker und Schriftsteller gleich ausgezeichnete Verdienste.


Werke

  • Von der Artzeney wider die unvernunfftige Liebe und der zuvorher nöthigen Erkäntniß sein Selbst (PDF-Datei)
  • Lehrbuch des Naturrechtes (1687)
  • Institutiones iurisprudentiae divinae (1688)
  • Monatsgespräche (1688-1690)
  • Summarischer Entwurf der Grundregeln, die einem studioso juris zu wissen nöthig (1699)
  • Einleitung zu der Vernunfft-Lehre (PDF-Datei)
  • De crimine magiae (1701)
  • Fundamenta iuris naturae et gentium (1705)
  • Selecta Feudalia (1708)
  • Vom Recht des Schlafs und der Träume (Ausgabe in Latein: De iure circa somnum et somnia (PDF-Datei)
  • Versuch vom Wesen des Geistes (PDF-Datei)
  • Kurtze Lehr-Sätze Von dem Laster der Zauberey (PDF-Datei)
  • Gerichtliches Leipziger Protocoll In Sachen die so genannten Pietisten (PDF-Datei)

Literatur

Fußnoten

  1. Dreihundert Bildnisse und Lebensabrisse berühmter deutscher Männer“ von Ludwig Bechstein, Karl Theodor Gaedertz, Hugo Bürkner, Leipzig am Sedantage 1890, 5. Auflage (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!