Cui bono?

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Die Frage Cui bono? (Lateinisch: Wem zum Vorteil?) – gelegentlich auch in der vorklassischen Form als Qui bono? zitiert –, ist ein geflügeltes Wort, mit dem ausgedrückt wird, daß bei einem Verbrechen der Verdacht am ehesten auf denjenigen fällt, der daraus den größten Nutzen zieht.

Das Cui-Bono-Prinzip ist aus der Kriminalistik, politischer Analyse und Geschichtswissenschaft nicht mehr wegzudenken. Eine ausschließlich auf diesem Prinzip aufbauende Argumentation kann jedoch auch zum Fehlschluss cum hoc ergo propter hoc führen, da aus dem gleichzeitigen Vorhandensein eines Interesses und eines Ereignisses, das diesem Interesse dient, nicht auf die Kausalität des Ereignisses geschlossen werden kann, da dieses ja auch durch ebenfalls interessierte Dritte oder bloßen Zufall eingetreten sein kann.

Herkunft

Erstmals ist sie bei dem römischen Redner, Staatsmann und Philosophen Marcus Tullius Cicero nachweisbar: In seiner Verteidigungsrede für Sextus Roscius Amerinus aus dem Jahr 80 v. Chr. verwendet Cicero sie, um den Mordverdacht vom Angeklagten, dem mittellosen Sohn des Mordopfers, auf Lucius Cornelius Chrysogonus zu lenken, einen Günstling Sullas, der dessen ganzen Besitz unrechtmäßig an sich brachte. Der damals erst 27-jährige Cicero behauptet dabei, Urheber dieses Gedankengangs sei gar nicht er selbst, sondern der Konsul des Jahres 127 Lucius Cassius Longinus Ravilla.[1] Außerdem verwendete Cicero diese Frage noch zwei weitere Male, beide Male eingeführt als „illud Cassianum“, „jenes bekannte Wort des Cassius“: Im Jahr 52 v. Chr. bei seiner erfolglosen Verteidigung des Titus Annius Milo, der angeklagt war, Publius Clodius Pulcher erschlagen zu haben; und im Jahre 44 v. Chr. in einer als Senatsrede konzipierten Flugschrift gegen Marcus Antonius, der sogenannten zweiten Philippika.[2] Der Philosoph und Dramatiker Lucius Annaeus Seneca benutzte den Ausdruck leicht abgewandelt in seiner Tragödie Medea: „Cui prodest scelus, is fecit“ – „Wem das Verbrechen nützt, der hat es begangen.“[3]

Fußnoten