Dambach, Otto

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Otto Wilhelm Rudolf Dambach (Lebensrune.png 16. Dezember 1831 in Querfurt; Todesrune.png 18. Mai 1899 in Berlin) war ein deutscher Jurist und Politiker.

Leben

Dambach studierte von 1848-1851 in Berlin Rechtswissenschaften und war dort von 1857-1862 als Assessor bei der Staatsanwaltschaft am damaligen Stadtgericht tätig. 1862 erhielt er den Ruf als „Iustitiarius“ des Generalpostamtes in Berlin, in welcher Stellung er als Wirklicher Geheheimer Oberpostrat tätig war. Seit 1873 wirkte er außerdem als außerordentlicher Professor der Rechte an der Berliner Universität. Dambach war auch lebenslängliches Mitglied des preußischen Herrenhauses und Kronsyndikus sowie Vorsitzender sämtlicher königlich preußischer Sachverständigenvereine zur Begutachtung von Fragen über Nachdruck und Nachbildung. Vorzugsweise bewegte sich die wissenschaftliche Tätigkeit Dambachs auf dem Gebiet des Urheberrechts. Die im Deutschen Reich geltenden Gesetze über Urheberrecht (Nachdrucksgesetz, Kunstgesetz, Photographiegesetz, Gebrauchs-Musterschutzgesetz) waren wesentlich von ihm entworfen und im Reichstag vertreten worden. Außerdem war Dambach der Verfasser des Reichspostgesetzes vom 28. Oktober 1871.

Schriften

  • Beiträge zu der Lehre von der Kriminalverjährung. Berlin 1860
  • Die preußische Nachdrucksgesetzgebung, erläutert durch die Praxis des königlich preußisch litterarischen Sachverständigenvereins. Berlin 1863 (gemeinschaftlich mit Heydemann herausgegeben) (Netzbuch)
  • Die Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken. Berlin 1871 (Netzbuch)
  • Das Telegraphenstrafrecht. Berlin 1872 (ins Französische übers.,. Bern 1872)
  • Das Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 erläutert. Berlin 1872, 4. Aufl. 1881
  • Gutachten des preußisch litterarischen Sachverständigenvereins aus den Jahren 1864-73. Leipzig 1874
  • Das Musterschutzgesetz vom 11. Januar 1876. Berlin 1876
  • Das Patentgesetz. Berlin 1877
  • Das Patentgesetz für das Deutsche Reich. Berlin 1877
  • Der deutsch-französische Litterarvertrag. Berlin 1883
  • mit Ludwig Eduard Heydemann: Die preußische Nachdrucksgesetzgebung (Berlin 1863) und als Fortsetzung dazu:
  • mit Ludwig Eduard Heydemann: Gutachten des königlich preußischen literarischem Sachverständigenvereins über Nachdruck und Nachbildung aus den Jahren 1864-73. Leipzig 1874

Dambach bearbeitete außerdem in Franz von Holtzendorffs Handbuch des deutschen Strafrechts, Bd. 3-4, die Materie Nachdruck und Nachbildung (Berlin 1874-77).