Norddeutscher Bund
Der Norddeutsche Bund war ein Bundesstaat, zu welchem nach Auflösung des Deutschen Bundes infolge des Kriegs von 1866 sich durch den Vertrag vom 18. August des selben Jahres folgende Staaten vereinigten: Preußen, Sachsen-Weimar, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Anhalt, die beiden Schwarzburg, Reuß jüngere Linie, Waldeck, Schaumburg-Lippe und Lippe sowie die Freien Städte Lübeck, Hamburg und Bremen.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Am 21. August folgten die beiden Mecklenburgs, am 3. September der Großherzog von Hessen für seine nördlich des Mains gelegenen Provinz Oberhessen, am 26. September Reuß ältere Linie, am 8. Oktober Sachsen-Meiningen und am 21. Oktober 1866 endlich das Königreich Sachsen. Somit umfaßte der Norddeutsche Bund ein Gebiet von 415.150 km² mit einer Bevölkerung von fast 30 Millionen Einwohnern.
Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck war der erste und einzige Kanzler (Bundeskanzler) in den wenigen Jahren des Norddeutschen Bundes bis zur Reichsgründung 1871. Erblicher Präsident war der König von Preußen.
Entstehung
Am 15. Dezember 1865 traten die Vertreter jener Staaten zusammen, um die Verfassung dieses Bundesstaates zu beraten; am 12. Februar 1867 fanden die Reichstagswahlen statt, am 24. Februar wurde der konstituierende Reichstag vom König von Preußen eröffnet. Am 16. April nahm der Reichstag die vorgeschlagene Verfassung an, die am 24. Juni 1867 publiziert wurde und am 1. Juli 1867 in Kraft trat.
Am 26. Juli übernahm Wilhelm I., die ihm als Präsidenten des Bundes übertragenen Rechte und Pflichten, am 15. August trat der Bundesrat zusammen, am 31. August fanden die Reichstagswahlen statt, und am 10. September wurde der erste und einzige Reichstag des Bundes eröffnet.
Nachdem im November 1870 Baden, Hessen, Bayern und Württemberg sich dem Norddeutschen Bund angeschlossen hatten und die betreffenden Verträge am 9. Dezember auch von dem am 24. November wieder zusammengetretenen Reichstag genehmigt worden waren, beantragte am 9. Dezember der Bundesrat die Bezeichnung des erweiterten Bundes mit dem Namen: Deutsches Reich, die am 10. Dezember vom Reichstag genehmigt wurde. Am 31. Dezember 1870 wurde die neue Verfassung des Reiches verkündet, womit der Norddeutsche Bund sein Ende nahm.
Die Gesetze des Norddeutschen Bundes gingen meist auf das Deutsche Reich über, die Anleihen wurden aus der französischen Kriegsentschädigung getilgt. Die jeweiligen Herrscher wurden Bundesfürsten genannt
Bundesgebiet
Die Gründung des Norddeutschen Bundes in verkleinertem Rahmen gegenüber dem Deutschen Bund bewirkte, daß eine Reihe von Staaten endgültig aus dem Prozeß der Bildung eines deutschen Nationalstaates herausfielen. Dies waren Österreich-Ungarn, Liechtenstein, Luxemburg und Niederländisch-Limburg.
Der Norddeutsche Bund umfaßte 22 Staaten und ein Gebiet von 415.150 km² mit fast 30 Millionen Menschen. Die bedeutendste Exklave war Hohenzollern-Sigmaringen in Süddeutschland. Hessen-Darmstadt gehörte nur mit seinem nördlichen Teilgebiet dem Bund an.
Bundesstaaten
Das Bundesgebiet bestand aus folgenden, Bundesstaaten genannten Gliedstaaten:
- Königreich Preußen in Personalunion mit dem Herzogtum Lauenburg
- Königreich Sachsen
- Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
- Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
- Großherzogtum Oldenburg
- Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach
- Großherzogtum Hessen (nur Provinz Oberhessen nördlich des Mains)
- Herzogtum Braunschweig
- Herzogtum Sachsen-Meiningen
- Herzogtum Sachsen-Altenburg
- Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha
- Herzogtum Anhalt
- Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
- Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
- Fürstentum Waldeck-Pyrmont
- Fürstentum Reuß ältere Linie
- Fürstentum Reuß jüngere Linie
- Fürstentum Schaumburg-Lippe
- Fürstentum Lippe
- Freie und Hansestadt Hamburg
- Freie und Hansestadt Lübeck
- Freie Hansestadt Bremen
Siehe auch
- Deutsch-französischer Krieg
- Reichsgründung von 1871
- Heer des Norddeutschen Bundes
- Marine des Norddeutschen Bundes
Quelle
- Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Leipzig/Wien, 1885–1892