Dekretale

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Eine Dekretale (Pl. Dekretalien oder Dekretale; Herkunft: mittellateinisch decretale, wohl gekürzt aus: litterae decretales = ein Dekret enthaltendes Schriftstück) ist ein öffentlichter Antwortbrief (in Form der dekretale epistolae oder litterae decretales) des Papstes zu einer kirchlichen Rechtsfrage. Ursprünglich verkündete die Dekretale eine päpstliche Entscheidung zu einzelnen an die oberste kirchliche Autorität gebrachte Fälle, später dann als allgemeine Richtschnur auf Grund der Entscheidung des einzelnen Falles.

Geschichte

Dekretalien waren zumeist an Einzelpersonen gerichtet und zunächst nur für diese und deren Wirkungsbereich geltend; jedoch erlangten sie allmählich Gültigkeit für alle vergleichbaren Fälle. Vom 5. Jahrhundert an wurden sie gesammelt und bildeten die Grundlage für die Entwicklung des kanonischen Rechts. Seit der Mitte des 9. Jahrhunderts zirkulierten gefälschte Dekretale (Pseudodekretale), durch welche die päpstliche Macht begründet und vermehrt werden sollte. Auch diese Fälschungen wurden Teil des Kirchenrechts.

Mit der steigenden Macht der Päpste wuchs die Bedeutung der Dekretalen immer mehr, bis sie auf dem Höhepunkt des Mittelalters das Weltrecht darstellten. Bereits im frühen Mittelalter wurden Sammlungen von Dekretalien veranstaltet, die berühmteste ist die Sammlung gefälschter Dekretalien des Pseudoisidor. Neben vielen anderen Rechtsquellen enthält besonders auch das Decretum Gratiani Dekretalen.

Der juristische Wert der einzelnen Dekretalien ist unterschiedlich. Es kamen vor:

  • Konstitutionen mit allgemeiner Geltung;
  • Enzykliken, die sich an die Allgemeinheit richteten, aber keine Gesetzeskraft beanspruchten;
  • Dekretalen im engeren Sinn, die aber nur für den Einzelfall galten. Für die mittelalterlichen Kanonisten waren sie deshalb nur auctoritates, d.h. Argumente.
  • Dekretalensammlungen.

Dekretalen hatten innerhalb des Kanonischen Rechts nie die gleiche Rechtskraft wie die Canones. Die Lehrer des kanonischen Rechts hießen Dekretisten, soweit sie das Dekret, Dekretalisten, soweit sie die Dekretaliensammlungen vortrugen.

Siehe auch

Literatur

  • Hans Van de Wouw: Dekretalen, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. III. München und Zürich 1986, Sp. 655f.

Verweise