Päpstliche Bulle

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Eine päpstliche Bulle ist eine besiegelte Urkunde, durch die wesentliche Rechtsakte veröffentlicht und festgehalten werden. Der Name Bulle rührt aus dem lateinischen bulla („besiegelte Urkunde“). Päpstliche Bullen wurden traditionell mit Bleisiegel versehen, kaiserliche dagegen mit Goldsiegel (Goldene Bulle).

Päpstliche Bullen sind seit dem 20. Jahrhundert selten, Rechtsakte erfolgen über die Apostolische Konstitution, Lehrakte über die Enzyklika (Lehrschreiben an die Bischöfe).

Pietati proximum – Die Bulle von Rieti

Die päpstliche Bulle von Rieti vom 3. August 1234 bestätigte durch Papst Gregor IX. dem Deutschen Orden das Kulmerland sowie alle anderen dem Deutschen Orden unterstehenden Gebiete in Preußen „zu ewigem und freiem Besitz“. Diese päpstliche Bulle bestätigte lediglich die mündliche Absprache gleichen Inhalts aus dem Jahr 1230; sie entspricht inhaltlich der Goldenen Bulle von Rimini aus dem Jahr 1226. Im Jahr 1257 wurde die päpstliche Bulle von Alexander IV. wiederholt und somit bestätigt.

Siehe auch

Verweise