Dekretist

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Als Dekretist (von lat. decretum „Verordnung“) bezeichnete man im Mittelalter einen Rechtsgelehrten, welcher, im Gegensatz zu den Legisten oder Anhängern des römischen Rechts, das kanonische Recht als die begründende Quelle aller Staatsverhältnisse betrachtete, daher stets für die Oberhoheit des Papstes stimmte und sich auf die Decreta Paparum (→ Dekretalien) berief. Dekretisten (soweit sie das Dekret vortrugen) sowie Dekretalisten (soweit sie die Dekretaliensammlungen vortrugen) hießen in diesem Zusammenhang insbesondere die Lehrer, welche auf den mittelalterlichen Universitäten Vorlesungen über das Decretum Gratiani und die päpstlichen Dekretalien hielten.