Deutsches Reichssportabzeichen

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Das Deutsche Reichssportabzeichen (auch: DRL Sportabzeichen, Reichs(-)Sportabzeichen und ab 1937 Deutsche Reichsauszeichnung für Leibesübungen) konnte von 1933 bis 1944 jeder unbescholtene Deutsche „deutschen oder artverwandten Blutes“ ab Vollendung des 18. Lebensjahres erlangen. Ab 1937 wurde das Reichssportabzeichen zum Staatsabzeichen und somit als Orden und Ehrenzeichen tragbar, auch zur Uniform der Wehrmacht usw.

Deutsches Reichssportabzeichen in der Kriegsmarine.jpg

Geschichte

Deutsches Turn- und Sportabzeichen des Deutschen Reichsausschusses für Leibesübungen (DRA) in der Ausführung von 1920/21 bis 1933

1912 brachte der Mitbegründer der Deutschen Hochschule für Leibesübungen Carl Diem den Gedanken eines Deutschen Sportabzeichens von Stockholm nach Deutschland. Mit einem solchen Abzeichen sollten Aktivitäten und Leistungen von Sportlern durch ein vom Sportverband verliehenes und öffentlich tragbares Zeichen demonstriert werden. Er hoffte, wie sich später zeigte, zu Recht, daß durch ein solches Abzeichen der Gedanke des Massensportes in der Gesellschaft gefördert werden könnte.

Noch im gleichen Jahr beschloß der Reichsausschuß für die Olympischen Spiele am 10. November 1912 die Verleihung einer „Auszeichnung für vielseitige Leistungen auf dem Gebiet der Leibesübungen“. Diese Auszeichnung gab es zunächst nur für Männer, bis nach dem Ersten Weltkrieg (1920/21) der Name in „Deutsches Turn- und Sportabzeichen“ geändert wurde und nun auch für Frauen zu erwerben war. Verantwortlich dafür zeichnete der Deutsche Reichsausschuß für Leibesübungen. Am 14. März 1925 erweiterte der DRA nach langwierigen Verhandlungen das Sportabzeichen mit dem Reichsjugendabzeichen, wobei vorerst nur die männliche Jugend die Prüfungen ablegen durfte. Letztlich war es mit Genehmigung vom 17. November 1927 auch den Mädchen gestattet, das Reichsjugendabzeichen zu erwerben.

Nach dem Wahlsieg der NSDAP 1933 erfolgte eine Adaption des bisher von den Sportverbänden verliehenen Sportabzeichens. Dazu verlieh der Nationalsozialistische Reichsbund für Leibesübungen als öffentliche Anerkennung für vielseitige Leistungen auf dem Gebiet der Leibesübungen das „Deutsche Reichs-Sport-Abzeichen“.

Das Deutsche Reichs-Sport-Abzeichen forderte eine „fünffache Gutleistung, es ist eine Leistungsprüfung auf Herz- und Lungenkraft, auf Spannkraft, auf den Besitz von Körperfertigkeit, Schnelligkeit und Ausdauer“.

Ab 1935 stand das Deutsche Reichs-Sport-Abzeichen in einer nicht klar ausgedrückten Konkurrenz zum SA-Sportabzeichen (ab 1938 SA-Wehrabzeichen), das in Trägerschaft der SA dazu geschaffen wurde, den Gedanken der Wehrfähigkeit mit der Sportausübung zu verbinden.

Bis zur Einstellung der Verleihung im Jahre 1944 betrug die Anzahl der Erwerbungen rund 1,5 Millionen. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde nach einigen Aktivitäten in einzelnen Bundesländern im Jahre 1952 das Deutsche Sportabzeichen auf Initiative des Deutschen Sportbundes neu geschaffen.

Erwerb des Abzeichens

Wer die Absicht hatte, sich um die Auszeichnung zu bewerben, hatte sich bei einem der D.R.V. angeschlossenen Verein oder einer Ortsgruppe des D.R.V., der Hochschule, der Schule, der Schutzpolizei oder einem Truppenteil der Reichswehr anzumelden. Die zum Nachweis der bestandenen Prüfungen benötigten Urkundenhefte kosteten 1 RM (und Porto). Im Urkundenheft wurde dann das Lichtbild eingeklebt, mit persönlicher Unterschrift versehen und durch den Verein, die Ortsgruppe, die Schule oder eine amtliche Stelle beglaubigt.

Der Bewerber hatte sich dann jeweils bei der Stelle zur Prüfung anzumelden, welche die in Aussicht genommene Leistung beaufsichtigen sollte. Die Verbände gaben die Termine und Arten der Prüfungen öffentlich bekannt und richteten darüber hinaus besondere Anmeldestellen ein, die den Bewerber von Ort und Stunde der angesetzten Prüfung benachrichtigten.

Jeder unbescholtenen Deutsche, der das 18 Lebensjahr vollendet hatte, konnte dieses Abzeichen erwerben, wenn er innerhalb von 12 Monaten aus jeder der 5 Übungsgruppen eine Bedingung erfüllte. Das Abzeichen wurde in drei Klassen verliehen: in Bronze für Bewerber zwischen 18 und 32 Jahren, in Silber für Bewerber zwischen 32 und 40 Jahren, in Gold für Bewerber über 40 Jahren. Das Abzeichen in Silber und Gold konnte auch durch Wiederholungsübung erlangt werden, wobei in acht (beim goldenen Abzeichen sieben) Jahren jedes Jahr die geforderte Leistung erfüllt werden mußte; für den Erwerb des goldenen Abzeichens war außerdem der Besitz des silbernen Abzeichens erforderlich. Innerhalb der Bedingungen (nicht Übungsgruppen) hatte der Bewerber freie Wahl; die Leistungen mußten von zwei Kampfrichtern beglaubigt werden. Maßgebend für die Ausführung der Übungen und für die Wettkampfbestimmung waren die Fachämter des nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübung.

In den Jahren von 1912 bis 1936 sind insgesamt 578.940 Reichssportabzeichen verliehen worden. 1.996 Frauen und 9.661 Männer erwarben das Abzeichen in Gold, 6.556 Frauen und 21.263 Männer erfüllten die Anforderungen für das silberne Abzeichen, und 55.641 Frauen und 473.823 Männer schafften die Übungen für das Abzeichen in Bronze. Im Jahr 1937 wurden insgesamt 101.726 Reichssportabzeichen verliehen: 88.845 in Bronze (8.190 an Frauen und 80.755 an Männer), 10.229 in Silber (1.769 an Frauen und 8.460 an Männer) sowie 2.552 in Gold (507 an Frauen und 2.045 an Männer). Im selben Jahr erhielten 29.644 Jungen und 14.274 Mädchen (insgesamt 43.918) das Reichssportjugendabzeichen.

Verleihungsbedingungen

Zum Erhalt der Auszeichnung des Reichssportamtes mußte aus den insgesamt fünf Übungsgruppen innerhalb von 12 Monaten je eine Voraussetzung erfüllt werden. Das Deutsche Reichs-Sport(-)Abzeichen wurde in drei Klassen verliehen:

  1. in Bronze für Bewerber zwischen 18 und 32 Jahren
  2. in Silber für Bewerber zwischen 32 und 40 Jahren
  3. in Gold für Bewerber über 40 Jahren

Das Abzeichen in Silber und Gold wurde auch durch die Erholungsübungen erlangt, wobei in acht (beim goldenen Abzeichen in sieben) Jahren jedes Jahr die geforderten Leistung erzielt werden mußte; für den Erwerb des goldenen Abzeichens war außerdem der Besitz des silbernen Abzeichens erforderlich. Innerhalb der Übungsgruppen konnte der Bewerber unter den jeweiligen Bedingungen frei auswählen; die Leistungen mußten von zwei Kampfrichtern beglaubigt werden.

Maßgebend für die Ausführung der Übungen und für die Bewertung der Leistung waren die Wettkampfbestimmungen der Fachämter des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen.

Das Sportabzeichen bestand in mehreren Varianten unverändert aus einem metallenen Ansteckabzeichen mit einem hochovalen Eichenlaubkranz, der unten mit einer Bandschleife gebunden wurde. Das Abzeichen konnte mit einer rückseitig angebrachten Nadel (für männliche Träger) oder Broschierung (für weibliche Träger) an der Kleidung befestigt werden. Im Inneren des Kranzes befanden sich die verschnörkelten Initialen der Stifter-(Träger-)organisation in zeitlicher Abfolge:

  • DRA
  • DRL ab 1935 mit einem auf die Bandschleife unten aufgelegten, auf der Spitze stehenden Hakenkreuz.

Abweichend hiervon besaßen die Reichsjugendabzeichen/Reichssportjugendabzeichen die Form eines runden Eichenlaubkranzes, innen mit den verschnörkelten Initialen „RJA“, ab 1935 mit einem unten aufgelegten Hakenkreuz.

Als Material für das Abzeichen wurde Buntmetall (Bronze) verwendet, das je nach Stufe noch versilbert oder vergoldet wurde.

Ab 1935 stand das Deutsche Reichs-Sport-Abzeichen in einer nicht klar ausgedrückten Konkurrenz zum SA-Sportabzeichen (ab 1938 SA-Wehrabzeichen), das in Trägerschaft der SA dazu geschaffen wurde, den Gedanken der Wehrfähigkeit mit der Sportausübung zu verbinden.

Bedingungen für Männer

Deutsche Reichsauszeichnung für Leibesübungen (DRL); Während der Verleihungszeit im Dritten Reich prangte fortan ein Hakenkreuz im unteren Bereich auf der Bandschleife (ab 1935) und aus den Buchstaben DRA wurden die Buchstaben DRL (ab 1937)

1. Gruppe

2. Gruppe

  • Hochsprung: 1,35 m über Latte ohne Sprungbrett
  • Weitsprung: 4,75 m ohne Sprungbrett
  • Riesensprung (Grätsche): über das lang gestellte 1,20 m hohe, 1,70 m lange Pferd ohne Pauschen und Sprungbrett
  • Skisprung: Bedingung war erfüllt, wenn in einem Gau-oder Kreissprunglauf die Note eins oder zwei erreicht wurde

3.Gruppe

  • Lauf: 100 m in 13,4 s; 400 m in 68 s; 1500 m in 5:20 min

4.Gruppe

  • Diskuswurf (2 kg): 25 m
  • Speerwurf (800 g): 30 m
  • Kugelstoß (7,25 kg): 8 m
  • Steinstoß (15 kg): links und rechts zusammen 9 m
  • Reckturnen: Schwungstämme, freie Felge, Stützkippe, Unterschwung; Mindestpunktezahl platter: 12
  • Barrenturnen :Schwebekippe, Oberarmstand, Rolle vorwärts, Schwungstämme, Fechterflanke links; Mindestpunktezahl platter: 12
  • Schwimmen: 100 m beliebig in 1:40 min
  • Eislauf: 1.500 m auf gewöhnlichen Schlittschuhen in 4 min
  • Rudern: 2.000 m in 8 min im Rennvierer oder in 9 min im Renneiner
  • Paddeln: 1.000 m in 6,55 min im Faltbooteiner oder in 6,20 min im Rennbooteiner oder in 7,35 min im Einer-Kanadier
  • Gewichtheben: Zurhochstreckebringen eines Gewichtes, das einarmig der Hälfte, beidarmig mindestens dem Eigengewicht des Bewerbers entspricht
  • Segelfliegen: 3 Gleitflüge mit S-Kurve von je 1 min Dauer mit anschließender glatter Landung
  • Kleinkaliberschießen: 15 Schuß mit mindestens 135 Ringen auf 50 m

5. Gruppe

  • Lauf: 10.000 m in 50 min
  • Dauermarsch (Marschanzug) mit 12,5 kg Gepäck: 25 km in 4:10 h auf normaler Landstraße
  • Schwimmen: 1.000 m in 24 min
  • Eislauf: 10.000 m in 30 min auf gewöhnlichen Schlittschuhen
  • Skilaufen: 15-18 km
  • Radfahren: 20 km auf Landstraße in 45 min oder auf Rennbahn in 40 min
  • Rudern
  • Paddeln
  • Reiten
  • Kraftradgeländefahrt über 50 km

Bedingungen für Frauen

1. Gruppe

  • Schwimmen: 200 m in 7 min in stehendem oder hin und zurück in fließendem Wasser
  • Schnellgehen: 2 km in 18 min (nur an Orten, in denen Gelegenheit zur Schwimmprüfung fehlt)
  • Grundschein der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft

2. Gruppe

  • Hochsprung: 1,10 m über Latte ohne Sprungbrett
  • Weitsprung: 3,50 m ohne Sprungbrett
  • Pferdsprung: 1,10 m hoch, 1,70 m lang, ohne Pauschen, längsgestellt

3. Gruppe

  • Lauf: 100 m in 15,5 s, 75 min in 12 s

4. Gruppe

  • Schlagballweitwurf: 35 m
  • Kugelstoß (4 Kg): 7,25 m
  • Speerwurf: 22 m
  • Reckturnen
  • Barrenturnen
  • Schwimmen: 100 m in 2 min in stehendem Wasser
  • Skilaufen: Geländelauf bis höchstens 3 km
  • Diskuswurf: 22 m
  • Rudern
  • Paddeln
  • Segelfliegen: 3 Gleitflüge mit S-Kurve von je 1 min Dauer mit anschließender glatter Landung
  • Kleinkaliberschießen

5. Gruppe

  • Gehen: 25 km in 4 h
  • Schwimmen: 1.000 m in 29 min in stehendem Wasser
  • Radfahren: 20 km auf Landstraße
  • Rudern
  • Dauerlauf: 2.000 m in 12 min
  • Paddeln
  • Reiten

Das Deutsche Reichssportabzeichen war eine im Dritten Reich vergebene Auszeichnung im Freizeitsport.

Siehe auch

Literatur

  • Schlag nach! Wissenswerte Tatsachen aus allen Gebieten. Bibliographisches Institut, Leipzig, 2. Aufl. 1939