SA-Wehrabzeichen
Das SA-Sportabzeichen (Auch: SA.-Sport-Abzeichen) wurde nach einem Erlaß des Führers vom 19. Januar 1939 zum SA-Wehrabzeichen und damit zur Grundlage der vor- und nachmilitärischen Wehrerziehung erhoben. Es diente in der SA als Auszeichnung für Männer, die sich zur „Hebung der Volksgesundheit“ sportlich betätigten. Bis Februar 1937 sind 1.052.661 Verleihungen bekannt.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
- „Das SA-Sportabzeichen wurde am 28. November 1933 durch den Chef des Stabes der SA, Ernst Röhm für Männer gestiftet die sich zur Hebung der Volksgesundheit sportlich betätigten. Am 19. Januar 1939 wurde es in SA-Wehrabzeichen umbenannt. Bis 1935 war der Erwerb an die Mitgliedschaft in der SA gebunden. Ab dem 18. Februar 1935 durften auch Nichtmitglieder das Abzeichen erwerben. Sie mussten zwischen 18 und 35 Jahren alt sein und wehrwürdig sein. Es wurde in Bronze, Silber und Gold verliehen. Der Erwerb wurde in 3 Gruppen von Übungen absolviert, leichtathletische Übungen, Grundübungen im militärischen Sinn wie Handgranatenzielwurf und Geländeübungen wie Orientierung im Gelände. Zum Erwerb der höheren Stufen Silber und Gold wurde eine regelmäßige Wiederholung der Leistungen eingefordert. Im Laufe der Zeit wurde die Form der Prägung der Abzeichen geändert. Der 1.Typ (1934-35) trägt auf der Rückseite die Schrift: Eigentum d. Chefs d. Ausbildungswesens, der 2.Typ (1935-38), dieses, trägt die Aufschrift: Eigentum d. SA Sportabzeichen Hauptstelle, der 3.Typ (1939) trägt die Aufschrift: Eigentum der obersten SA-Führung, der 4 Typ trägt die Aufschrift: RZM. Es kommen Abzeichen mit und ohne Hersteller und Matrikelnummer vor besonders bei den ersten beiden Typen.“[1]
Vom Sportabzeichen zum Wehrabzeichen
Das Abzeichen wurde in Bronze, Silber und Gold verliehen. Diese drei Grade waren nicht abhängig vom Alter des Erwerbenden, sondern durch die zu erbringende Leistung definiert. Es konnte zurückgefordert werden, falls der Träger sich nicht dem nationalsozialistischem Ideal gemäß verhielt. Das Abzeichen wurde von Adolf Hitler am 28. November 1933 gestiftet. Am 19. Januar 1939 wurde es von Hitler per Erlaß zum SA-Wehrabzeichen umbenannt, was seine erzieherische Hauptaufgabe noch deutlicher zum Ausdruck brachte. Damit wurde das Abzeichen vom Sport- zum Leistungsabzeichen. Das Tragen der alten Abzeichen war fortan verboten.
Erwerb
Der Erwerb des Abzeichens war bis 1935 an eine Mitgliedschaft in der SA gebunden, am 18. Februar 1935 bestimmte Hitler, daß es auch von Nicht-SA-Mitgliedern erworben und getragen werden durfte. Jedoch mußte das Training, wenn es nicht innerhalb der SA absolviert wurde, bei bestimmten, unter der Kontrolle der SA stehenden „Geländesport-Arbeitsgemeinschaften“ absolviert werden. Der Bewerber mußte zwischen 18 und 35 Jahre alt und nach dem nationalsozialistischen Ideal „wehrwürdig“ sein. Er mußte durch eine ärztliche Untersuchung für wehrtauglich befunden worden sein und sein Training durch einen Lehrscheininhaber nachweisen können. Die Ausbildung mußte durch einen SA-Führer mit Prüfungsberechtigung beglaubigt werden.
Silber und Gold
Im Gegensatz zum bronzenen Abzeichen, das eine tatsächliche Sportauszeichnung war, waren die silbernen und goldenen Varianten Rangabzeichen, deren Erhalt an regelmäßige Wiederholungsübungen gebunden war.
Prüfungen
Die Leistungsprüfung umfaßte drei Gruppen: Leibesübungen (d. h. Leichtathletik), (militärische) Grundübungen und Geländesport. Die einzelnen Gruppen wurden in folgende Übungen unterteilt:
Gruppe I Leibesübungen
- Übung 1: 100-m-Lauf,
- Übung 2: Weitsprung mit Anlauf,
- Übung 3: Kugelstoßen (7¼ kg), bestarmig aus dem Kreis von 2,13 m Durchmesser,
- Übung 4: Keulenweitwurf (500 g) als Kernwurf und
- Übung 5: 3.000-m-Lauf.
Gruppe II Grundübungen
- Übung 6: 25-km-Gepäckmarsch,
- Übung 7: Kleinkaliberschießen 50 m, liegend, aufgelegt,
- Übung 8: Kleinkaliberschießen 50 m, liegend, freihändig,
- Übung 9: Keulen-Zielfwurf (500 g); 10 m liegend, 20 m kniend, 30 m stehend in einen Kreis von 4,0 m Durchmesser
(Anm.: Die Keule hatte eine ähnliche Form wie die von der Wehrmacht benutzten Stielhandgranaten.)
Gruppe III Geländesport
- Übung 10: Gelände-Sehen; d. h. erkennen von Zielscheiben („Kopfscheiben“) aus unterschiedlichen Entfernungen,
- Übung 11: Orientierung; d. h. Benutzung von Karte und Kompaß,
- Übung 12: Geländebeurteilung, „zu beurteilen für Vorgehen eines Spähtrupps“,
- Übung 13: Melden; d. h. mündliche Meldung (etwa 15 Wörter, eine Uhrzeit, zwei Ortsnamen, eine Zahl) nach 600 m Weg bzw. 5 min sinngemäß wiedergeben
- Übung 14: Tarnung
- Übung 15: Entfernungsschätzen (bis 100 m, 100–400 m, 400–800 m und seitlich 200 m bei max. 30 % Abweichung) und
- Übung 16: Geländeausnutzung; d. h. Bewegung im Rahmen eines Auftrages
- Außerdem wurde (17.) das allgemeine geländesportliche Verhalten während der Prüfung (Auffassung, Gewandtheit, Frische und Bestimmtheit) beurteilt.
Vormilitärischer Ausbildungscharakter
Während die Übungen der Gruppe I im wesentlichen den Anforderungen eines Sportabzeichens entsprechen, wird der vormilitärische Ausbildungscharakter in den Gruppen II und III sehr deutlich. Die Gruppe III konnte erst nach erfolgreichem Bestehen der Gruppen I und II absolviert werden. Für jede Übung der Gruppen I und II war ein bestimmtes Punktesystem sowie bei Gruppe III eine feste Punktzahl bei Bestehen festgelegt.
Unterschiedliche Typen
Die Abzeichen werden nach den Eigentumszuordnungen in zeitlicher Abfolge mehreren Typen zugeordnet, die sich durch unterschiedliche Prägungen unterscheiden:
Typ 1 wurde von März 1934 bis Januar 1935 mit Matrikelnummer und der Prägung „Eigentum d. Chefs d. Ausbildungswesens“ ausgegeben. Von Februar 1935 bis Dezember 1938 wurde Typ 2, anfangs noch mit Matrikelnummer, später ohne, und der Prägung „Eigentum d. SA. Sportabzeichen Hauptstelle“, ausgegeben. Typ 3, ab 19. Januar 1939, hatte die Prägung „Eigentum der obersten SA.–Führung“. Typ 4 hatte die Prägung „RZM“ (für Reichszeugmeisterei), Seriennummer M1 und der Herstellernummer.
Sonderformen
Sonderformen des Abzeichens waren das SA-Sportabzeichen (See- bzw. Wassersport) von 1934 bis 1935 mit aufgelegtem Anker und das SA-Wehrabzeichen für Kriegsversehrte von 1943 bis 1945 mit Wolfsangel unter der Parierstange. Beide Sonderformen richteten sich an einen bestimmten Bewerberkreis und wurden nach abweichenden Regelungen verliehen.
Siehe auch
- Deutsches Reichssportabzeichen
- HJ-Leistungsabzeichen
- Reichssportjugendabzeichen
- Versehrten-Sportabzeichen
- Reichssportführer