Diskussion:Bürgerliches Gesetzbuch

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Palandt

@Stabsdienst: Vielen Dank für diesen hervorragenden Artikel! Ich besitze übrigens die 37. Auflage (1978) des Palandt´schen Kommentars zum BGB (»Beck´sche Kurz-Kommentare«, hier ein Klotz von 2.448 Druckseiten Umfang). Meiner Beobachtung nach sind diese Palandt´schen Kommentare wirklich Makulatur im eigentlichen Wortsinne, sie verschwinden vollständig aus dem antiquarischen Handel — und damit aus der Realität. Natürlich ist es ein Riesenspaß, in Erinnerungen zu schwelgen an die eherechtliche Hochstellung des Familienvorstands (die Quellen dazu finden sich exakt in den Präzedenzurteilen, die »der Palandt« mikroskopisch aufarbeitet)... Aber in Wahrheit habe ich Tränen gelacht, was für Winkelzüge etwa mit den »Rechtsfolgen der Verlobung« verknüpft sind! Es ging immer, einfach immer nur um die bürgerliche Eigentumsordnung bei all dem — völlig anders benannten — Fingerhakeln und Erpressen und Drohen und »Beischlaf gewähren«... Eine totale Erpressungslandschaft, wohin man auch schaut! Festzuhalten bleibt: Alle haben das Deutsche Reich nach dem 1. Januar 1900 beneidet um das BGB und prophezeiht: Das 20. Jahrhundert kann nur — allein schon wegen der Perfektion des BGB — ein deutsches Jahrhundert werden. Es kam dann alles ein bißchen anders... ~ CodexThelema 02:50, 6. Scheiding (September) 2014 (CEST)

Daß wir ein noch stark an römischen Rechtsvorstellungen ausgerichtetes BGB haben, ist letzten Endes auch eine Umerziehungshinterlassenschaft früher Zeit, insbesondere der Christianisierung. Das Germanische und mit ihm seine Rechtsauffassung, und was daraus abgeleitet und entwickelt werden kann, wurde über längste Zeiträume – und wird bis heute – verteufelt. Verinnerlichte Geschichten von der Levante als Religion und Römertum als Recht – so gefällt der römischen Kirche und ihren säkularen Adepten der germanische Mensch.
Umso interessanter, daß man einmal einen Gegenentwurf begonnen hat, das Volksgesetzbuch. Stabsdienst 00:03, 12. Scheiding (September) 2014 (CEST)