Diskussion:Geschlechtergleichschaltung/Archiv/2014

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Begriffe Vater und Mutter werden für die EU-Sprachregelung als nicht empfehlenswert bezeichnet

Im Artikel heißt es:

Im Zuge der von der EU geförderten und vertretenen Geschlechtergleichschaltung hat der Europarat in seiner Beschlußvorlage 12267 empfohlen, die Bezeichnungen „Vater“ und „Mutter“ zu vermeiden, da sie die „Gender-Gleichheit behinderten“. Stattdessen sollen „der Elternteil“ oder „das Elter“ geschlechtsneutral verwendet werden[1] (siehe auch: Herrschaft durch Sprache).

Das ist von vorne bis hinten falsch:

  1. Die Beschlußvorlage 12267 sagt nichts dergleichen.
  2. Die einzigen, die das behaupteten, waren schweizerische und deutsche Bouldvardblätter wie bspw. blick.ch
  3. Doris Stump, die laut der Blätter für die Richtlinie verantwortlich sei, bestritt, daß 1. diese Richtlinie "der Elternteil" oder "das Elter" statt Mutter oder Vater vorschreibe und 2. sie an diesen Richtlinien mitgearbeitet habe ([1]), und reichte gegen die Unterstellung beim Schweizer Presserat Beschwerde ein, der in allen Punkten stattgegeben wurde ([2]).

Ich habe den gesamten Absatz deshalb entfernt. Herr Soundso 06:30, 20. Launing (April) 2014 (CEST)

Sehe gerade, daß in irgendeinem schweizerischen Bundesleitfaden tatsächlich der Begriff "Elter" erwähnt wird ([3]). Aber welcher das nun ist und was er genau sagt, weiß ich nicht. Das müßte man aber wissen, wenn man darüber schreiben wollte... Herr Soundso 06:42, 20. Launing (April) 2014 (CEST)

Fußnoten

  1. In: Kommentare zum Zeitgeschehen Nr. 486, 2010/2011 und Das Freie Forum - Mitteilungsblatt der Gesellschaft für Freie Publizistik e.V., Seite 15